Meinl entschädigt über 5.500 MEL-Anleger:
Bank zahlt Drittel der Kursverluste zurück
- Bis zu 12,4 Mio. Euro landen im "Auszahlungstopf"
- Streitparteien einigen sich auf gerichtlichen Vergleich
In die Causa um die ehemalige Meinl European Land (MEL) kommt - kurz nach Beginn der Verjährung - an der Anlegerfront in Bewegung. Nach zähen Verhandlungen hat sich die Meinl Bank zu einem Vergleich mit mehr als 5.500 Anlegern bereiterklärt. Die Einigung betrifft rund 5.000 Kleinanleger, die sich an die Arbeiterkammer (AK) und Prozessfinanzierer Advofin gewandt haben.
Über 500 Klienten des Grazer Anwalts Harald Christandl sind ebenfalls betroffen. Wer das Angebot annimmt, bekommt etwa ein Drittel seines Verlustes ersetzt, muss aber im Gegenzug seine Ansprüche an die Meinl Bank abtreten. Diese will sich nämlich das Geld bei "unabhängigen" Vermittlern holen. Den von der AK vertretenen Anlegern zahlt die Meinl Bank für ihre erlittenen Kursverluste einen Gesamtbetrag von bis zu 12,4 Mio. Euro. Damit wird mehr als ein Drittel der Verluste ersetzt, teilte AK-Direktor Werner Muhm mit. Die Höhe des jeweiligen Ausgleichs richte sich nach dem eingesetzten Kapital, wobei Kleinanleger prozentuell mehr bekommen sollen als Großinvestoren. Über die genaue Staffelung sei Stillschweigen vereinbart worden.
Angebot gilt bis 15. September
Die Einigung zwischen AK und Meinl Bank betrifft knapp 1.500 Anleger, deren Daten von der AK erfasst wurden und die maximal 60.000 Euro in MEL-Papiere investiert haben. Außerdem sind mehr als 3.500 Anleger erfasst, die sich einer Sammelklage des Prozessfinanzierers Advofin angeschlossen haben und AK-Mitglied sind. Hier beträgt die Investitionsobergrenze 30.000 Euro. Advofin vertritt in der Causa MEL insgesamt rund 8.000 Anleger.
Die Betroffenen haben bis 15. September Zeit, um das Angebot anzunehmen. Wer einwilligt, darf keine weiteren Ansprüche mehr gegen die Meinl Bank und die Vertriebsfirma Meinl Success geltend machen, beendet ein möglicherweise anhängiges Gerichtsverfahren und zieht einen im Strafverfahren gegen Julius Meinl eingebrachten Privatbeteiligtenanschluss zurück. (apa/red)

