Sonntag, 1. August 2010

Kindergarten für Fünfjährige ist Pflicht:
Ab September beginnt der Ernst des Lebens

  • Marek: "Schulnotwendige Kompetenzen aneignen"
  • Für Eltern droht Verwaltungsstrafe bei Nichterfüllung

Ab September ist der Besuch eines Kindergartens für alle Fünfjährigen verpflichtend. Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht müssen dann zumindest 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche in einer Betreuungseinrichtung verbringen. Der halbtägige Besuch von bis zu 20 Stunden in der Woche ist - wie schon seit vergangenem Herbst - kostenlos.

Viele Kinder würden beim Eintritt in die Volksschule nicht über die entsprechenden Kompetenzen verfügen, erklärte Familienstaatssekretärin Marek gegenüber der APA den Grund für die Verpflichtung. Etwa 30 Prozent hätten beispielsweise Sprachdefizite. Ziel sei es, allen Kindern die gleichen Chancen zu ermöglichen.

Die Verpflichtung betrifft laut der entsprechenden 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern jene Kinder, die vor dem 1. September das fünfte Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden. Auf Antrag ist auch eine Betreuung zuhause oder durch Tageseltern möglich, sofern entsprechende Bildungsaufgaben erfüllt werden.

Ausnahmen möglich
Ausnahmen sind auch möglich, wenn das Kind behindert ist, aus anderen medizinischen Gründen oder wenn besonderer sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Auch im Fall einer unzumutbaren Entfernung oder schwierigen Wegverhältnissen zwischen dem Wohnort und der Betreuungseinrichtung kann eine Ausnahme beim Land beantragt werden. Wird der Nachwuchs ohne Begründung nicht in den Kindergarten geschickt, drohen Verwaltungsstrafen.

Der Bund stellt den Ländern auch für das kommende Kindergartenjahr wieder einen Zuschuss von 70 Mio. Euro zur Verfügung, der nach dem Anteil der Fünfjährigen aufgeteilt wird. Die Finanzierung des Bundes ist zunächst bis 2013 gesichert - danach gibt es neue Finanzausgleichsverhandlungen.

Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer schlägt indes vor, die Kinderbetreuung zu 100 Prozent den Gemeinden zu übertragen. Als Abtausch sollte etwa die Finanzierung des Spitalwesens gänzlich der Bund übernehmen. Auch Interessensvertreter aus den Bundesländern können der Idee etwas abgewinnen.

(apa/red)

1.8.2010 17:02