Vorratsdaten-Richtlinie fehlt: Österreich blühen nun Strafzahlungen in Millionenhöhe
- Europäischer Gerichtshof hat erstes Urteil gefällt
- Bures weist Schuld von sich: "Meinen Teil geleistet"

·Die Kapazunder der
heimischen Branche
Casinos, Novomatic und
bwin internationale Player
·bwin verabschiedet
sich von Wiener Börse
Wettanbieter wird mit
PartyGaming fusionieren
·Österreich droht Millionen-Strafzahlung
EuGH verurteilt fehlende
Vorratsdaten-Richtlinie
Österreich ist wegen fehlender Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom Europäischen Gerichtshof verurteilt worden. Die EU-Richter stellten in ihrem Urteil fest, dass die Republik damit gegen EU-Recht verstoßen habe. Setzt Österreich die Richtlinie nicht um, könnte die Republik in einem neuerlichen Verfahren vor dem Gericht zu Strafzahlungen in Millionenhöhe verurteilt werden.
Seit März 2006 schreibt die EU-Richtlinie die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten vor. Anbieter von Telekommunikationsdiensten müssen demnach EU-weit Verbindungsdaten zwischen 6 und 24 Monate lang auf Vorrat speichern. In der Runde der EU-Justizminister hatten nur Irland und die Slowakei dagegen gestimmt. Die Datensammlung soll bei der Fahndung nach Terroristen und anderen Verbrechern helfen. Im Februar 2009 billigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelung und wies eine Klage Irlands ab. Österreich hätte wie die anderen EU-Staaten die Vorratsdatenspeicherung bis 15. März 2009 umsetzen sollen, was am fehlenden Konsens in der Regierung scheiterte.
Bures beschwichtigt
Die zuständige Infrastrukturministerin Bures erklärte umgehend in einer schriftlichen Stellungnahme an die APA, sie habe zwar "vollstes Verständnis dafür, dass sich viele die Nicht-Umsetzung der Richtlinie wünschen". Österreich müsse aber vorbereitet sein, um drohende Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden. Deshalb habe sie ihren Teil der Umsetzung abgeschlossen, erklärte Bures. Die Novelle zum Telekommunikationsgesetz sei unter breiter Einbindung von Experten und Zivilgesellschaft erarbeitet worden, um Schutz der Grundrechte, Datenschutz und Transparenz in größtmöglichem Ausmaß zu gewährleisten, so die Ministerin. (apa/red)

