Falschaussage von FPÖ-Obmann Strache?
Immunität verhindert vorerst Ermittlungen
- Skinhead-Affäre: Parlament müsste ihn "ausliefern"
- Strache unterstellte Reporter des ORF Manipulation
·Falschaussage von FPÖ-Obmann Strache?
Immunität verhindert vorerst noch Ermittlungen
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Die Ermittlungen der Justiz im Wiederbetätigungs-Verfahren, das nach einer ORF-"Am Schauplatz"-Reportage gegen zwei jugendliche Skinheads und den ORF-Redakteur Eduard Moschitz als möglichen Bestimmungstäter geführt wird, dürften sich verzögern. Grund dafür ist eine Sachverhaltsdarstellung gegen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache, in dem ihm eine Falschaussage in dieser Causa vorgeworfen wird. Doch die Immunitätsfrage verhindert vorerst Ermittlungen.
In der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wurde ein entsprechender Zeitungsbericht bestätigt. Ermittlungen würden derzeit keine durchgeführt, dafür müsse erst die Immunitätsfrage geklärt, Strache also vom Parlament "ausgeliefert" werden. Zu genauem Inhalt und Urheber der Anzeige hielt sich die Staatsanwaltschaft bedeckt.
Strache selbst kennt die Anzeige nach eigenen Angaben nicht und hat "keine Ahnung", was ihm vorgeworfen wird oder wer die Sachverhaltsdarstellung eingebracht hat. Er hätte aber kein Problem mit der Aufhebung seiner Immunität, er sehe jedem Verfahren "mit größter Gelassenheit" entgegen, denn er habe sich nichts zuschulden kommen lassen und immer die Wahrheit gesagt, meinte Strache am Mittwoch am Rande einer Pressekonferenz.
Strache hatte Moschitz Manipulation unterstellt, als dieser für eine Reportage über den rechten Rand zwei Skinheads zu einer FPÖ-Veranstaltung in Wiener Neustadt begleitete, wo sie vor der Kamera auch auf den FPÖ-Chef trafen. Strache behauptete weiter, neonazistische Parolen gehört zu haben, zu denen Moschitz die Jugendlichen aufgefordert habe. Dies war vom ORF wiederholt dementiert worden, wobei der öffentlich-rechtliche Rundfunk zur Untermauerung das Rohmaterial der strittigen Begegnung veröffentlichte, auf der keinerlei verbotene Parolen zu hören sind.
(apa/red)
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