Gegendarstellung:

Sie haben am 27. Jänner 2010 auf Ihrer Website http://www.news.at/ in einem Artikel mit der Überschrift Hausdurchsuchung bei Grassers Makler: Ernst Karl PLECH im Visier der Behörden in Bezug auf den Verkauf der Anteile an der BUWOG Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH (in der Folge nur kurz: BUWOG) durch den Bund die Behauptung verbreitet, dass Ernst Karl PLECH Buwog Präsident und gleichzeitig Mitglied der Vergabekommission [war], die über den Buwog-Verkauf entschied.
Diese Behauptung ist unrichtig: Ernst Karl PLECH war nicht Präsident der BUWOG, sondern Vorsitzender ihres Aufsichtsrates.
Ernst Karl PLECH war auch nicht Mitglied derjenigen Vergabekommission, die darüber entschied, an wen die Anteile an der BUWOG zu verkaufen waren. Er war vielmehr Mitglied einer anderen Vergabekommission, nämlich derjenigen, die lediglich die Aufgabe hatte, ein Investmenthaus für die technische Abwicklung (Ausschreibung etc.) des Verkaufes der Bundeswohnbaugesellschaften (darunter auch die BUWOG) zu suchen.
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