Amtsmissbrauch in der ÖVP Burgenland?
Landesrat Falb-Meixner blüht Gerichtstermin
- Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Politiker
- "Finte" bei Anmeldungen für Zurndorfer Hauptschule

·Amtsmissbrauch in der ÖVP Burgenland?
Landesrat Falb-Meixner blüht ein Gerichtstermin
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Der burgenländische Agrarlandesrat Werner Falb-Meixner (ÖVP) ist wegen Verstoß des Meldegesetzes und Anstiftung zum Amtsmissbrauch angeklagt worden. Der Politiker soll in seiner Amtszeit als Bürgermeister von Zurndorf (Bezirk Neusiedl am See) in den Jahren 2006 und 2008 die Anmeldung von jeweils zwei ungarischen Schülern in seiner Gemeinde veranlasst haben, um den Standort der damaligen Hauptschule zu sichern, wie er selbst in einer Aussendung berichtete. Falb-Meixner beteuert nun, dass er damit ausschließlich die vor dem Zusperren bedrohte Schule retten wollte.
88 Kinder haben im Jahr 2007 die Hauptschule in Zurndorf besucht. Damit wäre die damals per Gesetz geforderte Mindestanzahl von 90 Schülern unterschritten worden und hätte somit das Aus für die Schule bedeutet. Um dem vorzugreifen, ließ der damalige Bürgermeister zwei Kinder aus Ungarn in einer leerstehenden Lehrerwohnung mit Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten anmelden.
"Es gab keine Alternative"
"Mir war bewusst, dass irgendwas nicht ganz korrekt ist, aber es gab keine brauchbare Alternative", so Falb-Meixner gegenüber der APA. "Mein Vorgehen diente ausschließlich zur Rettung des Standortes der Hauptschule in Zurndorf und war niemals vom Vorsatz getragen, jemanden zu schädigen", sagte der ehemalige Bürgermeister.
Der VP-Politiker fragt sich nun: "Wen habe ich geschädigt?" Der bevorstehenden Verhandlung und den Konsequenzen stehe er relativ nüchtern gegenüber: "Vor Gericht und auf hoher See ist man immer allein. Es ist alles möglich. Das Gericht wird entscheiden." Erwartete Rücktrittsaufforderungen von politischen Gegnern werde er mit Hinweis auf das "schwebende Verfahren" zurückweisen.
Vier weitere Personen angeklagt
Neben Falb-Meixner sind laut seiner Darstellung außerdem vier weitere Personen in diesem Fall angeklagt: Die beiden Schuldirektoren, die damals beim Bürgermeister wegen der drohenden Schließung interveniert und jene zwei Gemeindebedienstete, die die Anmeldung durchgeführt hatten. Der Verhandlungstermin wird voraussichtlich im September sein, teilte der Landesrat der APA mit.
Der Fall war durch eine stichprobenartige Kontrolle der Fremdenpolizei ins Rollen gekommen. Die Beamten stellten beim Besuch der Lehrerwohnung, dem gemeldeten "Wohnsitz" der Kinder, fest, dass diese nicht dort gelebt haben. Heute besuchen über 100 Schüler die ehemalige Haupt- und jetzige Neue Mittelschule in Zurndorf. (apa/red)
