Erster Erfolg für Grasser in Buwog-Affäre: Ramprecht wegen Übler Nachrede verurteilt
- Bedingte Strafe von 3.600 Euro. Berufung eingelegt
- Teilweiser Freispruch: Ex-Finanzminister "befriedigt"
·Fall Grasser: 'Kuchen'
schon 2000 verteilt?
Anwalt verweist Vorwürfe ins "Reich des Absurden"
·Pilz im Visier und Ramprecht im Rücken
Karl-Heinz Grasser klagt und wird auch angeklagt
·Buwog-Klage: Kleiner
Erfolg für Grasser
Ramprecht wegen Übler
Nachrede verurteilt
·Hat es Grasser nicht so mit der Wahrheit?
Justiz prüft Verdacht der falschen Zeugenaussage
·Neuer Zeuge belastet Karl-Heinz Grasser
Vorwürfe in der Buwog-
Affäre somit untermauert
·Grasser ist sich mit Moser nicht mehr grün
Ex-Finanzminister zerrt Politikerin vor Gericht

Die Klage von Ex-Finanzminister Grasser gegen seinen ehemaligen Kabinettsmitarbeiter Ramprecht wegen Vorwürfen zur Buwog-Privatisierung hat eine Verurteilung und einen Freispruch gebracht: Wegen Übler Nachrede Grassers wurde Ramprecht zu einer bedingten Strafe von 3.600 Euro verurteilt, betreffend seiner Vorwürfe, Grasser habe die Privatisierung beeinflusst, wurde er freigesprochen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Ramprechts Anwalt Michael Pilz kündigte volle Berufung an.
Richter: Nur vage Indizien
Dass Grasser die Buwog-Privatisierung zu Gunsten der Immofinanz beeinflusst haben soll, sei nicht erwiesen, es gebe nur Spekulationen aufgrund vager Indizien, führte Richter Wagner nach der Verhandlung im Wiener Landesgericht aus. Zum Vorwurf Ramprechts, dass Grasser die Vergabe an die Investmentbank Lehman Brothers beeinflusst habe, wurde der Beklagte freigesprochen. "Nicht alles, was jemandem nicht passt, ist Üble Nachrede", so der Richter.
Die nun erstinstanzlich entschiedene Mediensache war nur wegen Grassers Klage überhaupt vor Gericht behandelt worden, es handelt sich um ein Privatanklagedelikt. Am vierten Verhandlungstag wurde noch ein letzter Zeuge befragt, aber auch der Unternehmensberater Peter Hochegger entschlug sich - wie vor ihm Lobbyist Walter Meischberger und Immobilienmakler Ernst Karl Plech - der Aussage. Gegen alle drei und gegen Grasser werden seit Monaten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Buwog-Privatisierung und dabei geflossener 10-Mio-Euro-Provisionen geführt, der Verdacht lautet auf Untreue und Amtsmissbrauch, es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Kommentare zum heutigen Urteil fielen sehr verschieden aus: Ramprecht freute sich über einen "wichtigen Teilerfolg": Der erste Dominostein sei gefallen, weitere würden folgen.
Grasser: "Es befriedigt mich"
"Es befriedigt mich, dass Herr Ramprecht verurteilt wurde", sagte Grasser strahlend, ein unabhängiges Gericht habe in seinem Sinne entschieden. Grasser sieht in den Vorwürfen nur einen Versuch, seine Regierungsarbeit schlechtzumachen und sprach von "Latrinengerüchten" im Zusammenhang mit den Schmiergeldvorwürfen bei der Buwog-Privatisierung.
(apa/red)
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