Dienstag, 29. Juni 2010

Das Prinzip der Mindestsicherung: 744 Euro
für etwa 270.000 Österreicher in Notlagen

  • Nicht-Versicherte erhalten eine Krankenversicherung
  • Bezug ist an Bereitschaft zur Arbeit geknüpft

Das Prinzip der bedarfsorientierten Mindestsicherung ist es, dass Menschen in Notlagen nicht unter einem bestimmten Mindeststandard fallen. Dieser orientiert sich an der so genannten Ausgleichszulage für Pensionisten und beträgt abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge derzeit 744 Euro netto monatlich für Einzelpersonen, 1.116 Euro für Paare und 134 Euro pro Kind. Wer also weniger zur Verfügung hat, bekommt seine Einkünfte - sei es aus Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Einkommen aus Erwerbstätigkeit - auf diesen Mindeststandard aufgestockt.

Diese Mindeststandard-Beträge setzen sich zusammen aus einem 75-prozentigem Grundbetrag und einem 25-prozentigem Wohnkostenanteil. Letzterer fällt weg, wenn man zum Beispiel bei den Eltern wohnt oder über eine Eigentumswohnung verfügt und daher keine Miete zahlt.

Von der Mindestsicherung profitieren werden etwa 270.000 Menschen, darunter 165.000 Sozialhilfebezieher und 90.000 Notstandshilfeempfänger. Ein wesentlicher Vorteil der Mindestsicherung ist, dass bisher Nicht-Versicherte in die Krankenversicherung aufgenommen werden und so eine E-Card erhalten. Der Bezug der Mindestsicherung ist an Arbeitsbereitschaft geknüpft und sieht bei Arbeitsweigerung Leistungskürzungen und im Extremfall den Entfall des Leistungsanspruches vor. (apa/red)

29.6.2010 11:33