Rauchverbot ist da, aber keine Kontrollen:
Amt schreitet erst bei Privatanzeigen ein
- Wien: Insgesamt 4.157 Anzeigen bis Mitte Mai
- Mehr Nichtraucherlokale entstanden als erwartet

·"Ich würde mich auch einsperren lassen"
Was Traditionscafes
vom Rauchverbot halten
·Rauchverbot ist da, aber wer kontrolliert?
Behörden schreiten erst
bei Privatanzeigen ein
Ab sofort tritt in Österreich das neue Tabakgesetz in Kraft. In Lokalen mit über 50 Quadratmetern darf nur mehr in einem abgetrennten Raucherbereich gequalmt werden. Kleinere Lokale mussten sich zwischen Raucher- und Nichtraucherlokal entscheiden. Wer sich nicht an die Bestimmung hält, dem drohen saftige Strafen. Doch an aktiven Kontrollen mangelt es.
Die Exekution der Rauchverbote wird wohl ein kritisierbarer Punkt bleiben, da erst Privatanzeigen das Amt zum Einschreiten verpflichten. So wurde in Wien einmal mehr betont, dass die Stadt das Bundesgesetz nur vollziehe und somit nur auf Anzeigen reagiere. Aktiv Lokale kontrollieren werde man aber nicht. In Wien gab es bis Mitte Mai insgesamt 4.157 Anzeigen, 766 davon im laufenden Jahr. Tatsächliche Strafen wurden in 1.267 Fällen verhängt, 1.068 davon im Jahr 2009. Die durchschnittliche Höhe der Strafe betrug laut einem Sprecher 110 Euro, wobei sich der Strafrahmen zwischen 20 und 1.000 Euro bewegte.
Kunden und Betreiber als "Kontrolleure"
Auch in der Stadt Salzburg überwacht die Einhaltung des Rauchverbots offenbar nur der Betreiber oder der Kunde selbst. Das Strafamt reagiert auf Anzeigen, schickt aber generell keine Beamten zur Kontrolle aus. "Es gibt keine eigenen Kontrolleure", hieß es aus dem Magistrat. Das Amt für öffentliche Ordnung ist für die Überwachung des Rauchverbotes nicht zuständig, weil das laut Amtsleiter Michael Haybäck "im Gesetz nicht vorgesehen ist".
Kontrolleure gebe es keine, man versuche das Gesetz im Zuge von Anlagen- und gewerberechtlichen Verfahren durchzusetzen, hieß es auch im steirischen Bezirk Leoben. Dort haben sich die Anzeigen seit Einführung des Tabakgesetzes in Grenzen gehalten.
Problemkind Diskothek
Auch das Gesetz selbst, das noch nicht ausjudiziert ist, birgt noch einige Streitfragen. Begriffe wie "Hauptraum" und "Verabreichungsplatz" sind vage formuliert und können unterschiedlich ausgelegt werden. Besonders schwierig haben es hier Diskotheken, die wie alle anderen Lokale mindestens 50 Prozent der Verabreichungsplätze im abgetrennten Hauptraum rauchfrei halten müssen. Der Jurist des britischen Zigarettengiganten "Imperial Tobacco" geht davon aus, dass die Rolle der Tanzfläche in Österreich eine strittige Frage bleiben wird: "Ich würde eine Tanzfläche generell nicht als Verabreichungsplatz qualifizieren, Ausnahmen, die sich aus der Einrichtung der Diskothek ergeben können, schließe ich nicht aus."
Mehr Nichtraucherlokale als erwartet
Kleine Überraschung: Nach dem langjährigen Kampf gegen einen absoluten Bann haben sich im letzten Moment doch noch einige österreichische Wirte für ein Nichtraucherlokal entschieden.
"Es ist doch ein beträchtlicher Anteil", erklärte Thomas Wolf von der Wirtschaftskammer. Ein guter Teil derjenigen mit Umbau-Ansuchen hätte sich nun doch gegen die Errichtung von Raucherzimmern und für vollständig qualmfreie Betriebe entschieden. Zu teuer, aufwendig oder nicht rentabel lauteten die Gründe.
Im Gesamtüberblick wird aber ein Großteil der Gaststätten das Rauchen weiter erlauben: Rund zwei Drittel der 70.000 heimischen Wirte sind größer als 80 Quadratmeter und verfügen seit jeher über mehrere Räume, erklärte Wolf. 73 Prozent davon - etwa 33.000 Gastronomen - richteten einen Extraraum für ihre rauchenden Gäste ein. Von den kleinen Lokalen unter 50 Quadratmetern (rund 11.500), die frei zwischen Raucher- und Nichtraucherlokal wählen konnten, entschieden sich ebenfalls drei Viertel für den Glimmstängel (rund 8.000).
(apa/red)
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