Fahrverbote für alte Autos in Umweltzonen:
Heftige Kritik kommt von Autofahrerclubs
- IG-Luft: Maßnahmen gegen Feinstaub sind möglich
- VCÖ und Wirtschaftskammer begrüßen Beschluss

·Feinstaub: Gesetzes-
Novelle wurde fixiert
Macht Maßnahmen wie
"Umweltzonen" möglich
·Feiern autofreie Tage
bald ein Comeback?
Feinstaub: Berlakovich fährt auf Retro-Schiene
Während die Autofahrerclubs das im Ministerrat beschlossene Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-Luft) kritisierten, begrüßten die Politik, die Wirtschaftskammer sowie der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) die Novelle: Es sei erfreulich, dass nun Maßnahmen wie Umweltzonen möglich seien, so der VCÖ, der in seiner Aussendung mehr Bahnverbindungen forderte.
Der ÖAMTC beanstandete hingegen, dass die Sinnhaftigkeit von Fahrverbotszonen nach Abgasklassen nicht festgestellt werden könne. Außerdem würden private Pkw-Lenker draufzahlen, während Lieferfahrzeuge weiter uneingeschränkt benützt werden dürften, so der Club in einer Aussendung. Bei einem Beschluss des Gesetzes forderte der ÖAMTC eine Evaluierung in einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren.
Auch dem ARBÖ ist die Novelle ein Dorn im Aug: Das neue IG-Luft schaffe viele Ausnahmen für Industrie und Betriebe, so die Kritik. Umweltzonen würden eine Bürokratieflut bringen, Zusatzkosten für Autofahrer aber kaum etwas für die Umwelt.
Kritik an Emissionszahlen
Beanstandet wurde außerdem, dass die offiziellen Feinstaub-Emissionszahlen (PM10) der Industrie im Jahr 2007 von 16.360 auf 9.070 Tonnen drastisch reduziert worden seien. "So schafft man kein Vertrauen", kritisierte der ARBÖ. Das Umweltbundesamt erklärte die Reduktion mit seiner jährlichen Inventurberechnung bei der die jeweils aktuellsten Daten und Annahmen berücksichtigt würden. 2007 habe sich nachträglich herausgestellt, dass die Schätzungen für den Kalk- und Dolomitabbau zu hoch gegriffen gewesen seien - an der Menge der Emissionen im Straßenverkehr habe sich nichts Wesentliches geändert, hieß es.
Erfreut reagierte die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf den Beschluss der Novelle im Ministerrat. Diese erfülle die Forderung, dass dieselben Grenzwerte gelten wie in anderen EU-Ländern, hieß es in einer Aussendung. Auch Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) zeigte sich erfreut über "einen guten Kompromiss".
Schaffung von Umweltzonen
Für die Schaffung von sogenannten Umweltzonen mit dem Ziel, abgasreiche Fahrzeuge einschränken zu können, wurden einheitliche Standards festgelegt. In einer entsprechenden Verordnung sollen vom Minister bundeseinheitliche Vorgaben zur Kennzeichnung von Fahrzeugen nach Abgasklassen eingeführt werden. Vorgesehen ist ein Aufkleber am Fahrzeug, auf dem u.a. die Euro-Abgasklasse abgelesen werden kann. Neben der Luftschadstoffreduktion soll dadurch auch ein Anreiz geschaffen werden, auf moderne abgasarme Fahrzeuge umzusteigen.
(apa/red)
