Freitag, 18. Juni 2010

Bund und Länder einigen sich bei Klima- schutz: Grundsatzvereinbarung für Gesetz

  • Für Minister Berlakovich ein 'historischer Durchbruch'
  • Kompetenzen zwischen Bund & Länder bleiben gleich

Bund und Länder haben sich auf eine Grundsatzvereinbarung über ein Klimaschutzgesetz in Österreich geeinigt. Umweltminister Berlakovich, der in der Früh mit einem neuen Vorschlag in die Verhandlungen gegangen war, bezeichnete die Übereinkunft gegenüber der APA als "historischen Durchbruch beim österreichischen Klimaschutz".

Damit sollen nun unverzüglich Detailverhandlungen über das Gesetz aufgenommen werden. Kernpunkte der Vereinbarung sind, dass sich die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern nicht verschieben. Außerdem sollen die Länder keine finanziellen Konsequenzen bei Nichterreichen des Kyoto-Zieles in der Periode 2008 bis 2012 tragen müssen. Auf Basis der völker- und unionsrechtlichen Vorgaben wird der Betrag und die Ausarbeitung von Maßnahmen für das Erreichen der EU-Klimaschutzziele 2013 und 2020 zwischen Bund und Ländern ausverhandelt und im Gesetz festgeschrieben. Die Kostentragung bei Nichterreichen dieser Ziele ab 2013 soll in einer gesonderten Vereinbarung geregelt sein.

(apa/red)

18.6.2010 18:16