Nationalrat beschloss neues ORF-Gesetz:
Mehr Geld & mehr Auflagen für Rundfunk
- ORF soll 160 Millionen Euro über vier Jahre erhalten
- Struktur- und Sparmaßnahmen als Bedingungen

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"Feigmann" verhöhnt
ÖVP-Landesrätin hält
nicht viel vom Kanzler
·Glücksspiel: Neues Gesetz beschlossen
Auch neues Waffengesetz
ist in trockenen Tüchern
Das ORF-Gesetz ist beschlossen. Dank der Zustimmung der FPÖ wurde im Nationalrat die Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht, die für die Installierung einer unabhängigen Medienbehörde notwendig war. Für den ORF wichtigster Aspekt ist die Gebührenrefundierung. 160 Millionen Euro, verteilt auf vier Jahre, fließen, wenn die Struktur- und Sparmaßnahmen in den Augen der Medienbehörde erfüllt werden.
ORF-Generaldirektor Wrabetz zeigte sich über den Beschluss des ORF-Gesetzes zufrieden. Er sprach von einem "ganz wichtigen Schritt zur langfristigen Zukunftssicherung des ORF". Damit sei auch die Umsetzung vieler Programmmaßnahmen, die Filmförderung, der Ausbau der Barrierefreiheit und der Erhalt des Radiosymphonieorchesters gewährleistet.
Der ORF-Redakteursrat bezeichnete unterdessen das neue Gesetz als "Bankrotterklärung der Medienpolitik". Kritik gab es auch vom ehemaligen ORF-Generalsekretär Bergmann, dem Zentralbetriebsrat und den Privatsendern.
Aus für "Ski Challenge"
Die neu geschaffene Medienbehörde wird von der Regierung beschickt, allerdings muss der parlamentarische Hauptausschuss seine Zustimmung geben. Die Behörde kontrolliert die Einhaltung von Strukturkonzepten. Neu geordnet wird die Online-Werbung. Einnahmen daraus werden ab Inkrafttreten des Gesetzes zunächst auf drei Prozent beschränkt werden. Im Gegenzug müssen "nicht sendungsbegleitende" Angebote wie das IT-Portal "Futurezone" oder Spiele wie die "Ski Challenge" aufgegeben werden.
Während Publikums- und Stiftungsrat gleichbleiben, wird das ORF-Direktorium in der nächsten Funktionsperiode von sechs auf vier Köpfe verkleinert. An sich gilt künftig eine Frauenquote von 45 Prozent.
Änderung des Schulunterrichtsgesetzes
Der Nationalrat hat außerdem eine Änderung des Schulunterrichtsgesetzes mit den Stimmen fast aller Parteien angenommen, aus der hervorgeht, dass es künftig auch in den berufsbildenden höheren Schulen eine teilzentrale Matura geben wird. Sie werde ab dem Haupttermin 2015 eingeführt. Die schriftliche Reifeprüfung wird dann am gleichen Tag abgehalten werden, in den Fächern Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache wird es österreichweit einheitliche Aufgaben geben.
(apa/red)
