Strengeres Feinstaub-Gesetz fixiert: Macht
Maßnahmen wie "Umweltzonen" möglich
- Für Umweltminister Berlakovich ein "Meilenstein"
- Kritik vom ÖAMTC: Private PKW-Lenker zahlen drauf

·Feiern autofreie Tage
bald ein Comeback?
Feinstaub: Berlakovich fährt auf Retro-Schiene
Die Novelle des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-Luft) hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Umweltminister Berlakovich sprach davor gegenüber Journalisten von einem "Meilenstein", verwies aber gleichzeitig auf die harten Verhandlungen, die der Novelle vorangegangen waren.
Mit dem Ergebnis zeigte er sich "zufrieden und glücklich", denn das neue Gesetz schütze die Umwelt. Alle beteiligten Verursacher tragen nun ihren Teil zur Luftreinhaltung bei. "Das ist ein Werkzeugkasten für die Landeshauptleute. Die Grenzwerte sind einzuhalten, die Methoden und Maßnahmen bleiben aber dem jeweiligen Land überlassen. Die Gesundheit der Menschen steht über allem." Berlakovich betonte: "Wir haben strenge Grenzwerte, gleichzeitig bekommt die Wirtschaft Gestaltungsmöglichkeiten."
Strengere Maßnahmen bei Überschreitung
Mit der Novelle wird die Mitte Juni fällige neue EU-Luftqualitätsrichtlinie umgesetzt sowie der Vollzug des IG-Luft erleichtert und angepasst. Bisher bereiteten zahlreiche Ausnahmeregelungen den Ländern Probleme bei der Einhaltung. Bei Überschreitung der EU-Grenzwerte werden die Landeshauptleute verpflichtet, noch strengere Maßnahmen zu setzen.
Maßnahmen wie Umweltzonen möglich
Während die Autofahrerclubs das Gesetz kritisierten, begrüßten die Politik, die Wirtschaftskammer sowie der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) die Novelle: Es sei erfreulich, dass nun Maßnahmen wie Umweltzonen möglich seien, äußerte sich der VCÖ, der in seiner Aussendung mehr Bahnverbindungen forderte.
Kritik vom ÖAMTC
Der ÖAMTC beanstandete hingegen, dass die Sinnhaftigkeit von Fahrverbotszonen nach Abgasklassen nicht festgestellt werden könne. Außerdem würden private Pkw-Lenker draufzahlen, während Lieferfahrzeuge weiter uneingeschränkt benützt werden dürften, schrieb der Club in einer Aussendung. Bei einem Beschluss des Gesetzes forderte der ÖAMTC eine Evaluierung in einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren.
(apa/red)
