Heilende Pflaster auf die Wunden der Ärzte:
Neue GmbHs sollen Kooperation verbessern
- Plan des Gesundheitsministers passiert Ministerrat
- Bessere Öffnungszeiten & Entlastung der Ambulanzen

·SPÖ: Salto rückwärts
in der Spitals-Debatte
Standortschließungen
sind kein Thema mehr
·"Spitäler in Alters-
heime umwandeln"
NEWS: Stöger will Stand- orte der Spitäler erhalten
·Gesundheitsreform mangelhaft umgesetzt
Rechnungshof übt in Bericht heftige Kritik
·Österreichs Ärzte sind völlig überlastet
Studien: Jeder zweite
ist Burnout-gefährdet
Die von Gesundheitsminister Stöger geplante Schaffung von Ärztegesellschaften hat den Ministerrat passiert. Damit wird für Ärzte die Möglichkeit geschaffen, in verschiedenen Modellen Kooperationen einzugehen. Ziel ist, einerseits die Spitalsambulanzen zu entlasten und andererseits bessere Öffnungszeiten anbieten zu können.
Stöger zeigte sich vor der Ministerratssitzung erfreut: Das Gesetz bringe "wesentliche Verbesserungen im ambulanten Bereich". Die Ärzte-GmbHs würden es möglich machen, die Versorgung besser abzustimmen. Vor allem im ländlichen Bereich bringe diese Maßnahme Verbesserungen für die Bevölkerung, so Stöger. Ob es damit in Zukunft möglich sein wird, weniger Spitäler zu haben, wollte Stöger nicht beantworten. Die Frage, ob die Spitäler in 20 Jahren noch genauso aussehen wie heute, könne er nicht beantworten.
Fünf Mitarbeiter pro Arzt
Der wesentliche Unterschied zwischen den künftigen Ärzte-GesmbHs und den bestehenden Ambulatorien besteht darin, dass in den neuen Gruppenpraxen nur Ärzte bzw. Zahnärzte Gesellschafter sein können. Jeder Arzt muss als Gesellschafter auch "maßgeblich" mitarbeiten. Ärzte können keine anderen Ärzte anstellen, die Anstellung von Ärzten ist nur im Ambulatorium möglich. In einer Gruppenpraxis dürfen künftig pro Arzt fünf Mitarbeiter angestellt werden, maximal jedoch 30 Bedienstete pro GesmbH, wobei hier allerdings nur Gesundheitsberufe (z.B. Physiotherapeuten, nicht jedoch Ärzte), aber keine Ordinationsgehilfen gezählt werden. Bei technischen Fächern wie Labors oder Röntgen gibt es keine derartigen Beschränkungen. Über diesen letzten Punkt wurde bis zuletzt noch in der Regierung gerungen.
Fächerübergreifende Praxen
Möglich sollen mit den neuen Gesellschaften die verschiedensten Formen der Zusammenarbeit von Ärzten werden. So ist es etwa denkbar, dass Allgemeinmediziner mit Fachärzten eine gemeinsame Praxis betreiben, aber auch die Zusammenarbeit von zwei Allgemeinmedizinern mit dann längeren Öffnungszeiten oder von mehreren Fachärzten, die sich etwa auf verschiedene Fachbereiche spezialisiert haben, wäre denkbar. Für die Patienten ergeben sich damit die Vorteile längerer Öffnungszeiten und geringerer Anfahrtswege.
(apa/red)
