Hoffnung auf Rückkehr für Arigona Zogaj: Faymann bedauert Schicksal der Familie
- Bei freiwilliger Ausreise darf Arigona wieder zurück
- Grüne starten Internet-Petition für Verbleib der Zogajs

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in Niederösterreich
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Die Regierungsmitglieder der SPÖ, darunter auch Bundeskanzler Werner Faymann, haben betont, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) in der Causa der kosovarischen Flüchtlingsfamilie Zogaj zu respektieren - sind aber nicht ganz glücklich mit der Situation. "Ich bedaure zutiefst, dass es soweit kommen konnte", so Faymann.
Innenministerin Maria Fekter verwies abermals auf legale Möglichkeiten zur Einreise. Arigona Zogaj und ihre Familie werden in den nächsten Tagen per Brief erfahren, wie viel Zeit ihnen zu einer freiwilligen Ausreise bleibt.
"Urteil ist zu akzeptieren"
"Es ist als Mitglied der Bundesregierung völlig klar, dass Urteile der Höchstgerichte zu akzeptieren sind", sagte etwa Gesundheitsminister Alois Stöger vor dem Ministerrat. "Es gibt ein Urteil, das ist zu akzeptieren. So hart das auch sein mag", meinte auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer. "Persönlich tut es mit leid", erklärte Verteidigungsminister Norbert Darabos. Infrastrukturministerin Doris Bures geht davon aus, dass es Möglichkeiten für einen legalen Aufenthalt, etwa als Schlüsselarbeitskraft, gibt. Auch Nationalratspräsidentin Barbara Prammer riet der Familie, freiwillig auszureisen und dann wieder auf legalem Weg hier Fuß zu fassen. Faymann verwies ebenfalls darauf, dass ja auch der VfGH die Möglichkeit einer legalen Rückkehr nach Österreich erwähnt hatte.
Fekter über Rückkehrmöglichkeiten
"Die legalen Möglichkeiten stehen jedem offen", bekräftigte Fekter. "Sie müssen den legalen Weg gehen. Es gibt in Österreich kein Gnadenrecht der Ministerin." Wenn es zu keiner selbstständigen Ausreise der Familie komme, "wird die Fremdenpolizei ausweisen", betonte die Innenministerin. Als legale Möglichkeiten einer Rückkehr nannte sie ein Schüler- oder Studentenvisum, die Arbeit als Saisonnier oder Schlüsselarbeitskraft sowie den Weg der Heirat. Der Fall liege klar auf der Hand, meinte auch Vizekanzler Josef Pröll, "Recht muss Recht bleiben".
Frist für Ausreise
Die Familie wird in den nächsten Tagen schriftlich von der Bezirkshauptmannschaft (BH) Vöcklabruck erfahren, wie lange sie Zeit für eine freiwillige Ausreise hat. Der Asylgerichtshof muss die BH über den VfGH-Entscheid in Kenntnis setzen, dann werde die Behörde tätig. Über die zeitliche Dimension der Frist zur selbstständigen Ausreise wollte man sich in der BH weiterhin nicht äußern, gesetzlich gebe es diesbezüglich aber keine Vorgaben.
Pfarrer Friedl hat seit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs laut eigener Aussage mehrmals mit Arigona telefoniert: "Das Ganze muss sich bei ihr erst setzen. Sie mag dazu im Moment nichts sagen. Ich lauf vor allen davon, sagte sie mir." Arigona sei nicht davon ausgegangen, "dass es den Bescheid mit dieser Tragweite geben wird", so Friedl.
"Grenzen der legalen Einreise sehr eng"
Christian Schörkhuber von der Volkshilfe, der die Familie betreut, befürwortet eine freiwillige Ausreise seiner Schützlinge, wenn das Innenministerium grünes Licht gebe, ihnen bei einer legalen Wiedereinreise keine Steine in den Weg zu legen. Die Familie sei noch skeptisch und befürchte, nicht mehr einreisen zu dürfen, sollte sie freiwillig das Land verlassen. "Die Grenzen der legalen Einreise sind sehr eng", so Schörkhuber, vor allem für die Mutter werde es schwer. Der Betreuer geht davon aus, dass die Kinder das laufende Schuljahr noch abschließen können.
Grüne starten Internet-Petition
Die Grünen haben indes unter http://www.gruene.at/dahamisdaham eine Internet-Petition für den dauerhaften Aufenthalt der Zogajs gestartet. "Was die Frau Innenminister hier aufführt, halte ich für widerwärtig", sagte Vizeparteichef Werner Kogler bei einer Pressekonferenz. Juristisch sei die Sache klar, er forderte die Regierung aber auf, der Familie humanitäres Bleiberecht zu gewähren. Die FPÖ befürchtete in einer Aussendung einen "politischen Kuhhandel", denn die Zogajs hätten die informelle Zusage, nach einer Ausreise einen legalen Aufenthaltstitel zu erhalten. Das BZÖ übte Kritik an Fekter, die sich weigere, "unbequeme Entscheidungen zu treffen".
Entscheidung für Caritas absehbar
Für Caritas-Präsident Franz Küberl war die VfGH-Entscheidung absehbar, übrig bleibe aber ein "sehr harter Schlag gegen die Mitmenschlichkeit". Die derzeitige Situation dokumentiere "die Härte und Unmenschlichkeit des österreichischen Fremdenrechts", meinte der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker.
(apa/red)
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