Elsner bleibt weiter in U-Haft: Wegen Fluchtgefahr Enthaftungsantrag abgelehnt
- Elsners Rechtsvertreter meldeten Beschwerde an
- Ex-BAWAG-Chef bereits seit über drei Jahren in Haft
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Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner bleibt weiter im Gefängnis. Das Wiener Straflandesgericht hat den mittlerweile 15. Enthaftungsantrag der Anwälte des 75-Jährigen abgelehnt. Damit verlängert sich bis auf weiteres die inzwischen über drei Jahre andauernde U-Haft. Die Rechtsvertreter Elsners meldeten Beschwerde an, mit der sich nun das Wiener Oberlandesgericht auseinandersetzen muss.
Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn erklärte, teilt der zuständige Richter Christian Böhm die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, wonach bei Elsner nach wie vor Fluchtgefahr gegeben ist. "Der bisher bestehende Haftgrund bleibt weiter aufrecht", sagte Salzborn.
Nach Ansicht des Wiener Straflandesgerichts sind keine medizinischen Gründe gegeben, die die Enthaftung des inzwischen 75-jährigen Helmut Elsner notwendig machen würden. "Bei der Haftverhandlung wurde nichts Neues vorgebracht, was die bisherige Ansicht des Haftrichters ändern hätte können", so Salzborn.
Elsners Rechtsvertreter hatten den 15. Enthaftungsantrag auf neue medizinische Befunde gestützt, denen zufolge sich die gesundheitlichen Probleme des Bankers weiter verschlechtert haben sollen. Elsner war Mitte Mai eine Woche lang wegen seiner Herzprobleme stationär im Wiener Wilhelminenspital behandelt worden. Dabei wurde festgehalten, dass der Ex-BAWAG-Chef an einer beginnenden Herzinsuffizienz und einer chronischen Niereninsuffizienz leidet. Außerdem wurde in dem Patientenbrief notiert, eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes wäre unter permanenten Stressbedingungen "geradezu vorprogrammiert".
(apa/red)

