Bernhard Kohl ist aus dem Schneider:
Staatsanwaltschaft stellt Strafverfahren ein
- Kein Verstoß gegen Arzneimittel- und Doping-Gesetz
- Auch Hoffmann und Rasmussen nicht unter Anklage
Sportmanager Matschinger wird hingegen angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Strafverfahren gegen den des Dopings überführten ehemaligen Radprofi Bernhard Kohl eingestellt - auch die Anklagen gegen Christian Hoffmann und Michael Rasmussen wurden fallen gelassen, weil das Anti-Doping-Gesetz für deren Fälle zu spät in Krafte getreten ist. Dafür erwartet Kohls ehemaligen Manager Stefan Matschiner eine Anklage.
In der Anklageschrift wird dem Oberösterreicher Matschiner Blutdoping im Sinne des Anti-Doping-Gesetzes vorgeworfen, wobei er dieses mittels einer eigens dafür angeschafften Blutzentrifuge betrieben haben soll. Die Zentrifuge soll von Kohl, Rasmussen und dem Langlauf-Olympiasieger Christian Hoffmann mitfinanziert worden sein, was zumindest Kohl inzwischen auch zugegeben hat. Zudem wird Matschiner vorgeworfen, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben, indem er zwischen 2005 und 2008 Sportler mit illegalen Präparaten versorgt haben soll.
Für Kohl, den früheren dänischen Radprofi Rasmussen sowie den mittlerweile zurückgetretenen Langlauf-Olympiasieger Hoffmann wird die Causa Blutdoping dagegen keine strafrechtlichen Folgen haben wird. Gegen die drei war wegen möglicher Beteiligung an Blutdoping nach § 22a Anti-Doping-Gesetz ermittelt worden. Für die Anklagebehörde steht außer Frage, dass Kohl, Rasmussen und Hoffmann finanziell am Erwerb einer Blutzentrifuge durch Matschiner beteiligt waren, die dieser zum Zweck des Blutdoping betrieben haben soll. Kohl hatte bereits im März 2009 zugegeben, 20.000 Euro für die Anschaffung der Zentrifuge bezahlt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft geht weiters davon aus, dass die drei Sportler diese auch benützt haben. Verdachtsmomente, wonach das Gerät nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes im August 2008 mit Wissen von Kohl, Rasmussen und Hoffmann auch von weiteren Sportlern gegen Bezahlung genutzt worden sein soll, was dem Trio als Beteiligung am Blutdoping angelastet hätte werden können, ließen sich allerdings nicht erhärten.
(apa/red)
