Mehr Patientendaten für Versicherungen: Ärzte dürfen künftig mehr Infos weiterleiten
- Versicherungsvertragsgesetz des Justizministeriums
- ÖGB & Co.: Heftige Kritik im Begutachtungsverfahren
Ärzte und Spitäler können künftig mehr Gesundheitsdaten von Patienten an private Versicherungen liefern. Das sieht eine Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz des Justizministeriums vor. Im Begutachtungsverfahren hagelte es heftige Kritik von allen Seiten an dem Entwurf.
Privatversicherungen benötigen die Gesundheitsdaten, um beurteilen zu können, ob sie in einem konkreten Versicherungsfall eine Leistung zu erbringen haben. Das Justizministerium will mit der Neuregelung eine Klarstellung, weil die derzeitigen Bestimmungen zu unklar seien. So sollen nun die Aufnahmediagnose und andere diagnostische Befunde, der Operationsbericht, Auszüge aus dem Pflegebericht, der Entlassungsbrief und auch nach der Entlassung aus dem Spital eingelangte Befunde an die Versicherungen übermittelt werden.
Bei Ablehnung muss Patient selbst zahlen
Der Patient kann eine Übermittlung der Daten auch ablehnen, in diesem Fall muss er sich aber auch gegen die Direktverrechnung des Spitals mit der Versicherung entscheiden und damit die Spitalskosten vorerst selbst zahlen. Wenn die Versicherung den Verdacht hat, dass der Patient bei Vertragsabschluss eine wichtige Erkrankung verschwiegen hat, kann sie auch Daten über bestimmte Vorerkrankungen nachfragen.
Kritik von ÖGB und Arbeiterkammer
Die Begutachtungsstellungnahmen gehen mit dem Entwurf hart ins Gericht. So ortet der Datenschutzrat eine "erhebliche Ausweitung der Ermittlung von sensiblen Gesundheitsdaten" und fordert, die Verwendung dieser Daten nochmals nach ihrer Erforderlichkeit bzw. Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Für den ÖGB ist der Entwurf "nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht in Einklang zu bringen", er würde "gravierende Verschlechterungen des bestehenden Schutzes personenbezogener Daten" mit sich bringen. Auch die Arbeiterkammer lehnt die Ausweitung der Gesundheitsdaten für die Versicherungen "strikt" ab. Auch die Nachfrage frühere Behandlungen zur Prüfung von etwaigen Rücktrittsgründen für die Versicherungen ist für die AK nicht nachvollziehbar.
(apa/red)
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