Hundeführschein
Der Wiener Hundeführschein wurde durchgesetzt und wird mit 1. Juli eingeführt
- Welche Hunderassen davon betroffen sind
- Übergangsfrist für betroffene Hundehalter

Nach dem einstimmigen Ministerratsbeschluss zu Änderungen im Wiener Tierhaltegesetz läuft die Einführung des Wiener Hundeführscheins voll im Zeitplan. "Der verpflichtende Führschein für sogenannte Kampfhunde tritt wie geplant am 1. Juli in Kraft. Wir entsprechen damit dem Wunsch jener 89 Prozent der Wienerinnen und Wiener, die sich bei der Volksbefragung für diese Maßnahme ausgesprochen haben", erläutert der Vorsitzende des zuständigen Umweltausschusses, SPÖ-Gemeinderat Erich Valentin. Auch der Verfassungsdienst des Bundes hatte beim Wiener Hundeführschein keine Einsprüche - im Gegensatz zu den Maßnahmen in Niederösterreich.
Inhalt
Beim Wiener Hundeführschein müssen HundehalterInnen beweisen, dass sie ihren Hund auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Von ExpertInnen wurde eine Liste von Hunden ausgearbeitet, für die der Hundeführschein künftig verpflichtend sein wird. Zum einen wurde die große Bisskraft dieser Hunde und die Bisshäufigkeit herangezogen. Zum anderen sind dies unter anderem auch jene Hunde, über die es bei der Tierschutzombudsstelle häufig Beschwerden gibt und die nach Unfällen verstärkt als auffällige und aggressive Hunde in den Tierheimen landen. Es handelt sich um jene Hunde, die bei falscher Haltung das Potential haben, größere Schäden bzw. Verletzungen zu verursachen.
Welche Hunderassen sind betroffen
Die nun vorliegende Liste der betroffenen Hunde wurde in einer Verordnung festgelegt. Der verpflichtende Hundeführschein gilt künftig für Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Der Führschein gilt auch für Mischlinge.
"Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich", sagt Valentin. Zusätzlich führen Bisse dieser Hunde meist zu vergleichsweise schwerwiegenderen Verletzungen. "Uns geht es darum, Ängste und Risken zu minimieren und das friedliche Miteinander zwischen Mensch und Hundin der Großstadt weiter zu fördern", sagt Valentin.
Verpflichtender Hundeführschein innerhalb von 3 Monaten - 1
Jahr Übergangsfrist
Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung zu absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass das Mindestalter des Hundes zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen muss. HundehalterInnen, die bereits jetzt einen "Kampfhund" besitzen, müssen den Hundeführschein innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes absolvieren. Die Prüfung wird im Auftrag der MA 60 durch von der Tierschutzombudsstelle speziell ausgebildete PrüferInnen abgehalten. Zur Prüfung ist eine Haftpflichtversicherungspolizze, eine Anmeldebestätigung sowie die Chip-Nummer für den Hund mitzubringen. Das Mindestalter des Hundebesitzers für die Prüfung ist 16 Jahre, er darf auch keine einschlägigen Vorstrafen haben.
Mehr Möglichkeiten für die Polizei - Sofortabnahme in Gefahrensituationen
Die Pläne zum verpflichtenden Hundeführschein enthalten auch verbesserte Möglichkeiten der Polizei zum Einschreiten und verschärfte Strafbestimmungen. Durch das in Zukunft verpflichtende Mitführen des Hundeführscheins ist es für die Polizei wesentlich einfacher festzustellen, ob der sichere Umgang mit dem Hund gewährleistet ist.
Wird ein Hundehalter nach Inkrafttreten der neuen Reglung mit einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, kann eine relativ hohe Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden und die behördliche Aufforderung erteilt werden, den Hundeführschein binnen drei Monaten nachzubringen.
Bei HundehalterInnen ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen kann der Hund auf Veranlassung der Polizei - neben der Verhängung von sehr hohen Verwaltungsstrafen - sofort und dauerhaft abgenommen werden.
Wien (OTS/SPW-K)
Bei Fragen schicken Sie ein Mail an Tierweltexpertin Isabel Finsterwalder unter tierwelt@news.at
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