Wahlkarten-Krimi bei Burgenland-Wahl: Für alle Parteien wird es noch einmal spannend
- Liste Burgenland: Bei Mandatsverlust Wahlanfechtung
- Banges Warten um letztes Mandat bei Grüne und LBL
·Böses Erwachen für Niessl im Burgenland
Landtagswahl: SPÖ büßt die absolute Mehrheit ein
·"Das ist ein sehr gutes Wahlergebnis"
REAKTIONEN auf die
Wahl im Burgenland
·Wer hat denn in Ihrer
Gemeinde gewonnen?
Burgenland-Wahl: Alle ERGEBNISSE im Detail
·Spitzenkandidaten bei der Stimmabgabe
BILDER: Das Burgenland wählte neuen Landtag
·Der Landesfürst muss
bis zum Schluss zittern
Niessl greift abermals nach absoluter Mehrheit
·Franz Steindls großer
Traum bleibt unerfüllt
ÖVP verliert Rennen um den Landeshauptmann
·Mit Tschürtz zurück auf die Siegerstraße
FPÖ-Burgenland-Chef übt
sich in Bescheidenheit
·Ex-FPÖler steht vor Comeback im Landtag
Bürgerliste von Kölly
legt starken Endspurt hin
·Grünes Zugpferd mit Anlaufschwierigkeiten
"Frischg'fangter" Reimon verfehlt sein Wahlziel

Für die burgenländischen Parteien wird es noch einmal spannend. Mit der Auszählung der restlichen Briefwahlstimmen steht das endgültige Wahlergebnis fest. Festgelegt hat sich mittlerweile die Liste Burgenland (LBL), deren Mandat nach dem Zwischenergebnis vom Montag mit einigen wenigen Stimmen nur hauchdünn abgesichert ist. "Wenn das Mandat verfehlt wird, wird mit Sicherheit angefochten", so Wolfgang Rauter, der am vierten Landeslistenplatz der LBL kandidiert. Begründet wird dies damit, "weil aus unserer Sicht eine Reihe von Wahlanfechtungsgründen vorliegen", so Rauter.
Einerseits ortet die Liste einen Verstoß der Landtagswahlordnung gegen das Bundesverfassungsgesetz (BVG). Das BVG normiere nämlich ein Listenwahlrecht: Die Bestimmung, dass eine Vorzugsstimme die Listenstimme - also die Parteistimme - schlage, widerspreche nach Ansicht von mehreren Verfassungsjuristen dem Bundesverfassungsgesetz. "Das heißt: Hat dieses Stimmensplitting Auswirkung auf die Mandatsverteilung, fliegt nach Ansicht dieser Universitätsprofessoren und Verfassungsjuristen die Wahl." Er gehe davon aus, dass die Wahlanfechtung tatsächlich Chancen habe, so der Verfassungsrechtler Heinz Mayer.
Ein weiterer Grund seien die am Stimmzettel falsch geschriebenen Namen zweier Kandidaten der Liste. Bei einer Entscheidung aufgrund weniger Stimmen - "und es zeichnet sich ab dass es um zehn Stimmen plus minus geht" - sage der Verfassungsgerichtshof "mit Sicherheit, dass das maßgeblich war." Er habe sich Entscheidungen angesehen, der Verfassungsgerichtshof habe "bei wesentlich harmloseren Fällen aufgehoben".
LBL ortet zahlreiche Verstöße
Die LBL ortet auch in mehreren Gemeinden einen "Verstoß gegen die freie Möglichkeit der Wahlwerbung" durch Entfernen von Plakatständern der Liste durch Gemeindewahlleiter. Falls die Liste die vier Prozent verpasse, würde man sich in den Gremien bzw. bei den Kandidaten der Landesliste noch einmal zusammensetzen "und überlegen, ob wir partiell anfechten oder in einigen Gemeinden". Darüber, dass angefochten wird, wenn der Einzug versäumt wird, sei man sich schon einig.
Erfahrungsgemäß verliere zwar in der Regel eine anfechtende Gruppierung die Wahl. Im Fall der LBL sei er jedoch nicht dieser Meinung, "weil wir vor der Wahl eine demokratiepolitisch bedenklich geringe mediale Präsenz gehabt haben", sagte Rauter. Die Liste Burgenland sei nun "als relevante landespolitische Größe wahrgenommen worden und das würde uns sicherlich bei einer Neuwahl helfen."
Rasche Entscheidung
Erfahrungsgemäß entscheide der Verfassungsgerichtshof in solchen Angelegenheiten relativ schnell. Man könne damit rechnen, dass es im Spätherbst eine Wahlwiederholung im gesamten Burgenland gebe oder eben eine partielle Wiederholung.
Denkbar sei beispielsweise, dass man argumentiere, dass sich die Fehler am Stimmzettel in Lutzmannsburg ausgewirkt hätten, "weil dort Wurmbauer oder Wurmberger doch ein wesentlicher Unterschied ist. Und bei zehn, 15 Stimmen kann sich das durchaus auf das Wahlverhalten relevant ausgewirkt haben." Für den Fall, dass die Liste das Landtagsmandat relativ knapp verfehlen könnte, erhofft man sich eine Chance, mit Hilfe von einzelnen Gemeindeergebnissen das Mandat doch noch zu schaffen.
(apa/red)
Causa Buwog17:04
KHG-Anwalt verurteiltAnklage wegen Urkundenunterdrückung - Kanzlei weist die Vorwürfe zurück
US-Präsidentschaftswahlen15:05
Romneys Klotz am BeinDer milliardenschwere Investor macht dem Obama-Rivalen das Leben schwer
Altkanzler in Ungarn13:52
Schüssel lobt OrbanEx-Kanzler bei Konferenz in Budapest: "Regierung verdient Achtung für ihre Arbeit"
