Mindestsicherung für Hundstorfer fix:
Einführung ist nicht mehr verhandelbar
- Beschluss soll am 10. Juni im Sozialausschuss folgen
- Weiters soll Gehaltsoffenlegung ab 2011 kommen

·Mindestsicherung ist beschlossene Sache
Einführung ab September
bleibt weiterhin wackelig
·Transferkonto für
die Mindestsicherung
Tauschgeschäft zwischen den Regierungsparteien
Für Sozialminister Rudolf Hundstorfer gibt es bei der Einführung der Mindestsicherung "keinen Verhandlungsspielraum" mehr. Es gebe - angesichts des koalitionären Streits um die Transparenzdatenbank - momentan intensive Gespräche, um auf einem vernünftigen Weg zu einem Kompromiss zu gelangen. Am Zustandekommen der Mindestsicherung ist nicht mehr zu rütteln, so der Minister am Rande einer Pressekonferenz.
Er gehe davon aus, dass der vorgesehene Fahrplan auch eingehalten werde, wonach der Beschluss am 10. Juni im Sozialausschuss erfolge - zumal bereits vier ÖVP-dominierte Bundesländer die Mindestsicherung in der Pipeline hätten. "Ich halte mich an die Regierungsvereinbarung vom 2. März", bekräftigte Hundstorfer. Auf die Frage, warum die ÖVP dann die Mindestsicherung als "umstritten" bezeichnet hatte, meinte der Ressortchef: "Das ist nur ein Spiel".
Auf Mindestsicherung vorbereitet
"Ein unanständiges Spiel", ergänzte Wiens Sozialstadträtin Sonja Wehsely, die ebenfalls "keinerlei Spielraum" in Sachen Einführung ortete. Es sei unvorstellbar, dass eine christlich-soziale Partei die Armutsbekämpfung zum Spielball mache, um daraus politisches Kleingeld zu schlagen: "Das ist schäbig."
Die Bundeshauptstadt selbst sei zu 100 Prozent auf die Mindestsicherung vorbereitet. Die Landesregierung hatte Mitte Mai einstimmig die entsprechende 15a-Vereinbarung beschlossen. Für die Abwicklung ab 1. September werden ab sofort 42 zusätzliche Mitarbeiter eingeschult. Zudem müssten rechtliche Voraussetzungen, Informationsmaßnahmen und die EDV vorbereitet werden. Man sei im Zeitplan, versicherte Wehsely.
Gehaltsoffenlegung kommt
Als Beitrag zur Verringerung der Einkommensschere sollen Unternehmen ab 2011 jährlich einen Einkommensbericht erstellen, der die durchschnittlichen Löhne und Gehälter von Männern und Frauen aufzeigt. Die Einigung darüber mit den Sozialpartnern und der Industriellenvereinigung (IV) gaben Frauenministerin Heinisch-Hosek und Sozialminister Hundstorfer weiters bekannt.
2011 soll die Regelung zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern gelten, Sanktionen für säumige Betriebe sind nicht geplant. Die Regelung für 2011 (im ersten Quartal muss der Bericht für 2010 vorgelegt werden) betrifft rund 200 Betriebe und damit rund 15 Prozent aller Arbeitnehmer. Ab 2012 müssen demnach alle Betriebe mit über 500 Mitarbeitern einen Einkommensbericht erstellen, ab 2013 Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und ab 2014 schließlich Unternehmen mit mehr als 150 Mitarbeitern.
(apa/red)
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