Prozess um Mord an Wiener Juwelierin:
Angeklagter wird einstimmig freigesprochen
- 30-Jähriger unmittelbar nach Verhandlung enthaftet
- Verteidiger fordert Haftentschädigung für 15 Monate

Nicht einmal eine Stunde Beratung haben die Geschworenen am Wiener Landesgericht benötigt, um einen 30-jährigen Mann einstimmig vom Vorwurf freizusprechen, am Raubmord an einer 85 Jahre alten Juwelierin in Wien-Ottakring beteiligt gewesen zu sein. Der Freispruch von der Bluttat in der Nacht auf den 13. September 2005 ist bereits rechtskräftig. Staatsanwalt Kurt Hankiewicz erklärte noch im Verhandlungssaal, auf Rechtsmittel verzichten zu wollen.
Der gebürtige Serbe wurde unmittelbar nach der Urteilsverkündung in seine Zelle gebracht, "um seine Sachen zusammenzupacken", wie sein Verteidiger Werner Tomanek sagte. Anschließend wurde er auf freien Fuß gesetzt. Sein Anwalt macht nun Haftentschädigung geltend: Der Mann war Ende Jänner 2009 in Moskau auf Basis eines Europäischen Haftbefehls als Mordverdächtiger festgenommen worden. Sieben Monate saß er dann in Russland in Auslieferungshaft, nach seiner Überstellung nach Wien "dunstete" er weitere neun Monate im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus.
Dass dem Mann eine Entschädigung für die 16 Monate im Gefängnis zugestanden wird, dürfte im Hinblick auf den rechtskräftigen Freispruch außer Frage stehen. Üblicherweise werden von der Republik für jeden unberechtigterweise in Haft verbrachten Tag 100 Euro bezahlt. "Ob wir für die Zeit im Moskauer Gefängnis nicht mehr wollen, müssen wir noch prüfen", bemerkte Tomanek. (apa/red)
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