Freitag, 28. Mai 2010

Neonazi-Zwischenfall in Ebensee: Vier Jugendliche von Staatsanwalt angeklagt

  • Vorwurf des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz
  • Mit Softguns geschossen und Naziparolen gerufen

Die Staatsanwaltschaft Wels erhebt Anklage gegen vier Jugendliche, die an einem Neonazi-Zwischenfall vor etwas mehr als einem Jahr in der KZ-Gedenkstätte in Ebensee beteiligt waren. Die Anklageschrift enthält den Vorwurf des Verbrechens nach Verbotsgesetz - der Betätigung im nationalsozialistischen Sinn. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Auch ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Ein Verfahren gegen einen fünften Verdächtigen wurde eingestellt, weil es bei ihm keine Hinweise auf eine Straftat gebe. Drei der vier angeklagten Jugendlichen waren zum Tatzeitpunkt 16, einer 14 Jahre alt. Einem von ihnen wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, er hätte anlässlich einer Gedenkfeier im ehemaligen KZ Ebensee in etwa 400 Meter Entfernung in der ehemaligen Stollenanlage "Heil Hitler" und "Sieg Heil", "Sieg Heil, ihr Schweine" und "Blood and Honour" gerufen. Dabei sei er in einer uniformähnlichen Kleidung - eine Art "Tarnanzug" und einer Sturmhaube - und in Nachahmung des militärischen Stechschrittes im Gedenkstollen marschiert.

"Hitlergruß" und Softgun-Schüsse
Zudem habe er die Hand zum "Hitlergruß" erhoben und Besucher der Gedenkveranstaltung mit Munition aus einer Softgun-Waffe, die einem Sturmgewehr ähnlich sah, unter Beschuss genommen. Zwei weitere hätten ebenfalls "Heil Hitler" gerufen und die Besucher aus einer Softgun-Waffe beschossen. Der vierte soll "Heil Hitler" und "Sieg Heil" gebrüllt und Schüsse aus einer CO2-Pistole abgefeuert haben.

Keine Körperverletzung
Der Vorwurf der Körperverletzung wird in der Anklageschrift nicht erhoben, weil diese nicht erwiesen sei, ebenso der Verletzungsvorsatz. Der Vorfall in Ebensee hatte für internationales Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft hat danach sehr gründlich und lange erhoben.

(apa/red)

28.5.2010 17:04