24-Jähriger landet neun Jahre hinter Gitter:
Niederösterreicher erwürgte seine Ehefrau
- Urteil noch nicht rechtskräftig - drei Tage Bedenkzeit
- Geständnis hat sich urteilsmildernd ausgewirkt

Schuldig, aber nicht im Sinne der Anklage - so lautete das Urteil der Geschworenen im Prozess gegen den 24-jährigen Niederösterreicher, der im vergangenen August seine Ehefrau erwürgt hatte. Einstimmig beschloss der Schwursenat am Landesgericht St. Pölten, dass der Beschuldigte sich in einer "allgemein begreiflichen heftigen Gemütsregung" dazu hinreißen habe lassen, seine Frau zu töten. Er wurde daher wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt.
Die auf Mord lautende Anklage wurde mit fünf zu drei Stimmen abgelehnt. Erschwerend hätten sich sowohl die Vorstrafe, der rasche Rückfall sowie die Begehung der Tat in der Probezeit ausgewirkt, erläuterte die Richterin. Mildernd wirkten sich hingegen das letztendliche Geständnis sowie die Provokationen seitens des Opfers aus. Zusätzlich zu den neun Jahren Haft wird auch die gewährte bedingte Entlassung der vorhergehenden Verurteilung widerrufen. Der Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
(apa/red)'
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