Freitag, 23. April 2010

Gericht lehnt Antrag auf Prozess in Absesen-
heit ab: Polanski bald an USA ausgeliefert?

  • Regisseur darf nicht in Abwesenheit verurteilt werden
  • Opfer beantragte Verfahrens-Einstellung: Abgelehnt

Starregisseur Roman Polanski, der in der Schweiz unter Hausarrest steht, kann in seinem mittlerweile 30 Jahre laufenden Vergewaltigungs-Prozess nicht in Abwesenheit verurteilt werden. Ein Gericht in Kalifornien hateinen entsprechenden Antrag des 76-Jährigen abgewiesen. Damit scheint der Weg für Polanskis Auslieferung in die USA geebnet.

Zudem wies das Gericht auch einen Antrag von Polanskis mutmaßlichem Opfer zurück, das Verfahren gegen den Oscar-Preisträger einzustellen. Polanski wird vorgeworfen, 1977 ein 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Polanski hatte sich damals schuldig bekannt und saß 42 Tage in Haft, entzog sich 1978 aber der Fortsetzung des Verfahrens, indem er ins Ausland floh.

Opfer bemüht sich um Einstellung
Polanskis damaliges Opfer bemüht sich seit längerer Zeit um eine Einstellung des Verfahrens. Die Frau ist verheiratet und hat Kinder. Die öffentliche Aufmerksamkeit seit der Verhaftung des Filmemachers im Herbst würde ihre Familienleben, ihre Arbeit und ihre Gesundheit belasten, versicherte ihr Anwalt. Seine in Hawaii lebende Mandantin werde von Reportern regelrecht verfolgt.

2009 in der Schweiz verhaftet
Der in Polen geborene Regisseur ("Der Pianist") war am 26. September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Gegen Bezahlung einer Kaution und unter Einhaltung weiterer Auflagen wurde er Anfang Dezember aus der Auslieferungshaft entlassen und mit einer Fußfessel versehen in Gstaad unter Hausarrest gestellt.

Seit 1978 USA nie wieder betreten
Polanskis Anwälte hatten Berufung gegen einen Richterspruch eingelegt, wonach der flüchtige Regisseur persönlich vor der US-Justiz erscheinen muss. Sie machten geltend, das kalifornische Recht erlaube es ihrem Mandanten, dass er verurteilt werde, ohne persönlich nach Los Angeles zurückkehren zu müssen. Seit seiner Flucht 1978 hat Polanski die USA nie wieder betreten.

Soll damals 13-Jährige vergewaltigt haben
Dem Filmemacher wird vorgeworfen, die damals 13-Jährige in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Drogen gefügig gemacht und sie dann vergewaltigt zu haben. Bereits im Jänner hatte ein Gericht in Los Angeles einen Antrag des Regisseurs abgelehnt, das Verfahren in Abwesenheit von Polanski abzuschließen. Seine Anwälte gingen in Berufung - ohne Erfolg.

(apa/red)

23.4.2010 10:05
Vasant, 23. 04. '10 11:41
Der Fall bestätigt wieder einmal den "Schutz" für Täter!
Der Typ hat nachweislich eine 13 Jährige vergewaltigt
und man "verhandelt" bezüglich einer Auslieferung zur
Verhandlung? Ist jetzt aber nicht wahr, oder?

Jeder der den in "Schutz" nimmt ist meiner Meinung
nach ja auch schon ein Verbrecher!

Wir leben in einer "kranken" Gesellschaft und schützen
nun die "Bakterien" ...

MEINE MEINUNG: Todesstrafe für Kinderschänder und
Vergewaltiger sprich somit gehört der zweimal auf den
elektrischen Stuhl dieser Perverse!


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