FPÖ fordert "Stoppt den Rassenhass":
Neuer Wirbel um Kampfhundeführschein
- Freiheitlichen wollen Verfassungsklage einbringen
- Plus: Für diese Rassen ist der Führerschein Pflicht!

·Rottweiler & Co. nur mehr mit Führschein
Wien: Diese Rassen
seit 1. Juli 2010 betroffen!
Für Wiens Kampfhundehalter heißt es büffeln: Ab dem 1. Juli wird der Führschein für die Halter von 13 bisskräftigen Vierbeinerrassen in der Bundeshauptstadt Pflicht. Die mit Mandatsmehrheit regierende SPÖ hat in einer turbulenten Zweiten Lesung im Landtag die drei Oppositionsparteien an die kurze Leine genommen und die entsprechende Novelle im Alleingang beschlossen. Proteste hagelte es von der FPÖ: Die Mandatare der Freiheitlichen protestierten mit T-Shirts samt Aufdruck "Stoppt den Rassenhass" gegen das Vorhaben.
Die Freiheitlichen wollen am 2. Juli, einen Tag nach Inkrafttreten des Pflichtführscheins, eine Verfassungsklage einbringen. Die Grünen votieren für einen allgemeinen Hundeführschein für alle Vierbeiner ab sieben Kilogramm Körpergewicht. Die ÖVP beklagte, dass kein großes Begutachtungsverfahren vor dem Beschluss durchgeführt worden sei. Umweltstadträtin Ulli Sima verweist hingegen auf jene 88,23 Prozent, die bei der Volksbefragung für den Pflichtschein votiert hatten.
Personen unter 16 Jahren bleibt der Führschein verwehrt. Sie werden künftig mit keinem Kampfhund mehr in Wien "äußerln" gehen dürfen. Dasselbe gilt für Menschen, die bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft sind.
Was geprüft wird
Die Ablegung der Prüfung wird 25 Euro kosten. Neben dem praktischen Umgang mit dem Tier im Alltag wird in einem theoretischen Teil Wissen über Haltung, Ausbildung, Gesundheit und gesetzliche Vorschriften vermittelt. Zweimal darf man bei der Prüfung antreten, wobei beim zweiten Versuch ein Amtstierarzt mit von der Partie ist - bei erneutem Versagen droht die Abnahme des Tieres.
Für auswärtige Besucher, die einen Kampfhund ihr Eigen nennen und diesen in der Bundeshauptstadt mit sich führen wollen, bedeutet die Neuregelung, dass sie ihrem vierbeinigen Begleiter einen Maulkorb anlegen müssen. Entscheidend für diese Ausnahmeregel ist der Meldewohnsitz des Halters.
Strafen bis zu 14.000 Euro
Kontrolliert wird der Besitz des Führscheins in Schwerpunktaktionen von Polizei und Magistrat, wobei ein Fehlen des Dokuments mit einer Verwaltungsstrafe geahndet wird. Diese beginnt ab rund 100 Euro, wobei der theoretische Maximalstrafrahmen bei 14.000 Euro liegt.
(apa/red)
