Ausländern wird ein Riegel vorgeschoben:
Uni-Quoten sind im Medizinstudium möglich
- EuGH: Richtungsweisender Urteilsspruch für Belgien
- Hürden für dauerhafte Quotenregelung aber hoch
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Österreich eine Tür für die Beibehaltung der Quotenregelung an den Medizin-Unis geöffnet. In einem Urteil zu Zugangsbeschränkungen für EU-Ausländer an Hochschulen in Belgien stellte er klar, dass diese zwar "grundsätzlich" nicht mit Unionsrecht vereinbar sind, allerdings "im Hinblick auf das Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt" wären. Wissenschaftsministerin Beatrix Karl sieht damit die österreichische Argumentation anerkannt.
Die belgische Regelung sieht für Studienanfänger in mehreren Studien im Gesundheitsbereich (nicht aber für Medizin selbst) eine nur 30-prozentige Quote für Nichtansässige vor. Damit soll ein Ansturm von Studenten aus Frankreich auf Universitäten im französischsprachigen Teil Belgiens abgewehrt werden. In Österreich gibt es seit 2006 eine ähnliche Regelung an den Medizin-Unis, wo 75 Prozent der Plätze für Studenten mit österreichischem Maturazeugnis, nur 20 Prozent für EU-Bürger und fünf Prozent für Nicht-EU-Bürger reserviert sind.
"Wir brauchen die Quotenregelung, um den medizinischen Nachwuchs und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen, und dieses Argument wurde nun vom EuGH anerkannt", so Karl. Aus den bisher vorliegenden Zahlen gehe hervor, dass die aus Deutschland stammenden Medizin-Studenten in Österreich nach Abschluss des Studiums großteils wieder in ihr Heimatland zurückgehen.
Hohe Quoten-Hürden
Die Hürden für die Genehmigung von Quoten sind aber hoch: Zunächst stellt der EuGH klar, dass die Sorge vor einer "übermäßigen Belastung zur Finanzierung des Hochschulunterrichts" eine Quotenregelung nicht rechtfertigt. Eine solche ist nur möglich, um Gefahren für den Schutz der öffentlichen Gesundheit abzuwehren - etwa wegen einer Verminderung der Ausbildungsqualität oder wegen zu weniger Absolventen, die auch im Land bleiben. Berücksichtigt werden müsse dabei auch die Tätigkeit des "bereits auf dem Markt verfügbaren medizinischen Personals". Außerdem muss nachgewiesen werden, dass nicht auch "weniger einschränkende Maßnahmen" ausreichen, um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen, etwa Anreize für Absolventen, nach Abschluss ihrer Ausbildung im Land zu bleiben.
Der Europarechtler Walter Obwexer (Uni Innsbruck) sieht eine Lockerung der bisherigen "strengen" EuGH-Rechtsprechung. Für Österreich könne man nun "mit sehr großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen", dass die Quotenregelung an den Medizin-Unis mit EU-Recht kompatibel sei. Der EuGH habe nämlich bei seinen Kriterien jene Berechnungsmethoden vorgegeben, die Österreich für die Rechtfertigung seiner eigenen Medizinerquote vorgelegt hat. Nun müssten nur noch auch die Zahlen tatsächlich eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit belegen.
"Positives Signal"
SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl sieht im Urteil ein "positives Signal" für Österreich, ihr BZÖ-Pendant Rainer Widmann nannte es "logisch". Der Grüne Wissenschaftssprecher Kurt Grünewald fordert eine "gemeinsame europäische Lösung", die Hochschülerschaft einen Ausbau der Studienplätze sowie die Errichtung einer vierten Medizin-Uni in Linz. FP-Ärztesprecher Andreas Karlsböck warnte davor, bei der Argumentation gegenüber der EU auf österreichische Absolventen privater Medizin-Unis - etwa in Ungarn - zu vergessen.
(apa/red)
