Sonntag, 11. April 2010

Der Hundeknigge für Hundhalter sorgt für ein konfliktfreies Miteinander mit Hunden

  • Verantwortungsbewusstes Verhalten ist gefragt
  • Die Pflichten von Hundehaltern im Überblick

Es ist nicht immer ganz frei von Konflikten, das Verhältnis zwischen Hundehaltern und Menschen, die keine Hunde besitzen. Verbessert wird es, wenn sich Herrl und Frauerl im Alltag rücksichtsvoll verhalten. Was voraussetzt, dass man sich als Hundehalter an vorgegebene Regeln hält. Welche Regeln und Pflichten für ein harmonisches Miteinander ausschlaggebend sind, erklärt die NEWS Tierwelt:

Meldepflich
Jeder Hundehalter ist laut Hundehaltegesetz dazu verpflichtet, seinen Vierbeiner nach der Übernahme bei der entsprechenden Behörde (Magistrat oder Gemeinde) zu melden. Dort werden das Alter, die Rasse und die Chipnummer des Hundes, aber auch die Daten des Halters und gegebenenfalls auch die des Vorbesitzers festgehalten. Die Chippflicht gilt seit 1. Jänner 2010 und dient zur Rückführung entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Tiere. Die Höhe der Hundesteuer variiert von Bundesland zu Bundesland, teilweise sogar auch von Gemeinde zu Gemeinde. In Wien etwa beträgt sie für den ersten Hund € 43,60, für jeden weiteren € 65,40. Als „Ausweis“ dient die sogenannte
Hundemarke. Diese sollte immer sichtbar getragen werden. Entgegen landläufiger Meinung befreit die Hundesteuer aber keineswegs davon, die „Hinterlassenschaften“ seines Vierbeiners wegzuräumen.

Sauberkeitsregeln
Besonders im städtischen Raum sollte es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, das „Gackerl“ seines Hundes wegzuräumen, und dies nicht nur aus Hygienegründen – sondern es gebietet auch der Respekt den Mitmenschen gegenüber. Leider ist das noch nicht immer selbstverständlich. In Wien sind Hundehalter deshalb seit Einführung des Reinhaltegesetzes 2008 gesetzlich dazu verpflichtet, den Kot ihrer Hunde wegzuräumen. Durch regelmäßige Aufklärungskampagnen und das Angebot der kostenlosen Sackerlautomaten konnte schon viel erreicht werden. „Hier werden keine Ausreden mehr akzeptiert“, so Umweltstadträtin Ulli Sima. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert eine happige Strafe. Die reicht von einem Organmandat (€ 36,–) bis zur Anzeige (bis € 1.000,–).

Leinen- und Maulkorbpflicht
Auch die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Maulkorb- und Leinenzwang sind nicht nur nach Bundesländern variabel, sondern können auch in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich sein. Sofern nicht anders gekennzeichnet, gilt normalerweise Leinen- oder Maulkorbpflicht in Wohngebieten und an öffentlichen Orten wie Straßen, Plätzen oder Lokalen. Strenge Maulkorbpflicht besteht vor allem an stark frequentierten Orten, wie etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln. Über genaue Hundehaltungs- bestimmungen informiert die Gemeinde bzw. das Magistrat oder die Bezirksverwaltungsbehörde. Hundehaftpflichtversicherung. Verantwortungsbewusste Hundehalter schließen auch im eigenen Interesse eine Hundehaftpflichtversicherung ab. In Wien ist diese mit einem Deckungsbeitrag von € 725.000,– (nicht Prämie!) gesetzlich festgelegt. Diese Versicherung kann über die Haushaltsversicherung abgewickelt werden. Sie deckt durch den Hund verursachte Personen- und Sachschäden, solange diese nicht vorsätzlich oder rechtswidrig entstanden sind.

Misttelefon in Wien
Hier können Sauberkeitssünder unter 01/ 546 48 gemeldet werden. Aber auch die Nachbefüllung von leeren Sackerlautomaten angefragt werden.


Mailanfragen an tierwelt@news.at

Isabel Finsterwalder

11.4.2010 22:03