KOMMENTAR: Erfolgreicher Bankraub
- Kurt Kuch über zweierlei Arten von Bankräubern
- PLUS: Wie ist IHRE MEINUNG zu diesem Thema?

Was passiert einem Bankräuber, der nach erfolgter Tat erwischt wird? Man nimmt ihm seine Beute ab, er geht sofort in U-Haft, wird verurteilt und tritt seine Strafhaft an.
Frage: Was passiert einem hochbezahlten Manager, der in Kärnten über Jahre hinweg eine Bank ausräumt? Er bleibt auf freiem Fuß, lebt weiter in seiner Villa, die Anwälte seiner (Ex-)Bank torpedieren den Beweismittelaustausch in Rechtshilfeverfahren. Und Geld nimmt ihm auch niemand weg. Mehr noch: Alle Steuerzahler des Landes springen ungefragt ein und begleichen prompt den Schaden.
Irgendwann wird es vielleicht ein rechtskräftiges Urteil geben. Vielleicht muss der Manager am Ende hinter Gitter. Falls er verurteilt wird und nur dann könnte ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet werden. Doch die Aussicht, dass ihm dann noch Geld weggenommen werden kann, das einmal aus der Bank stammte, tendiert gegen null.
Was lernen wir daraus? Je komplexer die Tatausübung, desto länger dauert das Verfahren, desto eher kommt der Täter mit dem Geld davon. Kann man das ändern? Ja. Und zwar nicht, indem man unser Rechtssystem infrage stellt, sondern indem die Justiz endlich die nötigen Ressourcen zur zeitnahen Aufklärung von Wirtschaftsdelikten bekommt.
