Berichterstattung zu Hypo-Affäre verboten:
NEWS mit Rekurs & Beschwerde beim EMGR

Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht Chefredakteur Peter Pelinka: "Es ist ein Skandal"

Berichterstattung zu Hypo-Affäre verboten:
NEWS mit Rekurs & Beschwerde beim EMGR

Bei den veröffentlichten Aktenbestandteilen handelt es sich um Informationen, die in höchst allgemeinem Interesse stehen, weil sie die Aufklärung eines der größten Finanzskandale der Republik zum Gegenstand haben. Diese Verfügung stellt einen eklatanten Eingriff in die Medien- und Informationsfreiheit von NEWS und seinen Lesern im Sinne des Artikels 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar.

"Es ist ein Skandal"
Peter Pelinka, Chefredakteur von NEWS: "Es ist ein Skandal, dass die Hypo Alpe Adria - die im Eigentum der Republik steht - auf diese Weise die freie Berichterstattung einzuschränken versucht. Die Vorgänge rund um die Geschäfte und den Verkauf der Hypo Alpe Adria schreien direkt nach vollständiger Aufklärung. Stets war dies neben der Arbeit der Behörden auch die Aufgabe unabhängiger Medien".

Gabriel Lansky, Anwalt des Nachrichtenmagazins NEWS: "Dieser Eingriff in die Medienfreiheit wiegt umso schwerer, als die Klägerin dieses Verfahrens, die Hypo Alpe Adria, eine nunmehr verstaatlichte Bank ist. Wenn das Bezirksgericht Leopoldstadt vermeint, das "Informationsinteresse" der Bevölkerung stünde hinter den Interessen der Hypo Alpe Adria an der Nicht-Veröffentlichung von Daten und an der Geheimhaltung sensibler Daten, so verkennt es gravierend die Dimension der Medienfreiheit, insbesondere in einem Skandalfall wie dem gegenständlichen", so Gabriel Lansky.

Rekurs und EMGR-Beschwerde
Die Verlagsgruppe NEWS hat daher am heutigen Freitag, innerhalb der verbliebenen 3 Stunden, gegen den grob rechtswidrigen Beschluss Widerspruch und Rekurs samt Antrag auf aufschiebende Wirkung beim Bezirksgericht Leopoldstadt eingebracht. Sie wird noch dieses Wochenende eine Beschwerde beim EMGR gegen die Republik Österreich einbringen und beantragen, dass der Menschrechtsgerichtshof die Republik Österreich ersucht, von einem Vollzug des angefochtenen Beschlusses bis zu einer Entscheidung dieser Beschwerde Abstand zu nehmen.