Dienstag, 23. März 2010

Späte Strafe für 88-jährigen SS-Mann:
Heinrich Boere muss lebenslang in Haft

  • Aachen: Urteil wegen dreifachen Mordes im Jahr 1944
  • In SS-Sonderkommando drei Zivilisten erschossen

In einem der wohl allerletzten großen NS-Prozesse in Deutschland ist der frühere SS-Mann Heinrich Boere zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Aachener Landgericht sprach den 88-Jährigen des dreifachen Mordes für schuldig. Der Vorsitzende Richter Gerd Nohl sagte zu der Erschießung der niederländischen Zivilpersonen im Jahr 1944 in Breda, Voorschoten und Wassenaar bei Den Haag: "Es waren Morde, die an Niederträchtigkeit und Feigheit kaum zu überbieten waren - außerhalb der Anständigkeit eines jeden Soldaten."

Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte die Taten als heimtückische und meuchlerische Morde bewertet. Boere, Sohn einer Deutschen und eines Holländers, sei ein überzeugter Nazi gewesen und habe als Spion im Widerstand Landsleute ans Messer geliefert. Boere hatte die 19 Prozesstage im Rollstuhl sitzend verfolgt. Er hatte so gut wie nichts selbst gesagt.

Boere hatte vor Gericht die Tötungen zugegeben. In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung beteuerte der Angeklagte allerdings, als Mitglied des SS-Killerkommandos "Feldmeijer" der "Germanischen SS in den Niederlanden" in Befehlsnotstand gehandelt zu haben. Er habe damals nicht in dem Bewusstsein gehandelt, ein Verbrechen zu begehen. "Als einfacher Soldat habe ich gelernt, Befehle auszuführen, und wusste, dass ich bei Nichtbefolgen eines Befehls meinen Eid brechen und selbst erschossen werden würde", argumentierte er.

Boeres Verteidiger hatten die Einstellung des Verfahrens verlangt - oder im Falle einer Verurteilung eine Höchststrafe von sieben Jahren. Ihr Mandant sei für seine Taten bereits nach Kriegsende in den Niederlanden verurteilt worden. Der Prozess verstoße damit gegen des Verbot der Doppelverfolgung. Boere hat die damals verhängte Strafe allerdings nie verbüßt. Trotzdem dürfe er nicht noch einmal verurteilt werden, hatten die Verteidiger mit Hinweis auf die neue Grundrechte-Charta der EU argumentiert. Bei einem Schuldspruch müssten Mediziner zudem den 88-Jährigen erst für haftfähig erklären.

(apa/red)

23.3.2010 12:25