Grüne kassieren Abfuhr: Stöger spricht
sich gegen allgemeines Rauchverbot aus
- Gesundheitsminister: Man muss bei Jugend ansetzen
- Eine "LawOrder"-Politik ist nicht der richtige Weg

·Beim Rauchverbot gibt's keine Einigkeit
NEWS: Knappe Mehrheit spricht sich dagegen aus
·Rauchverbot in der Gastronomie im Visier
Stöger kündigt schärfere Kontrollen ab Juli an
Gesundheitsminister Stöger hat dem Dringlichen Antrag der Grünen bezüglich eines absoluten Rauchverbotes in der Gastronomie keine Zustimmung gegeben. Zunächst müsse sich zeigen, ob das Gesetz mit den eingeschränkten Rauch-Möglichkeiten in den Lokalen ihre Wirkung entfalte. Er glaube aber nicht, dass man dem Thema Rauchen mit einer "LawOrder"-Politik Herr werde.
Wichtiger wäre für Stöger, durch Bewusstseinskampagnen vor allem die Jugend vom Tabakkonsum abzuhalten. Das von den Grünen kritisierte Tabakgesetz hat für Stöger vor allem den Vorteil, dass es jetzt deutlich mehr rauchfreie Räume in Gaststätten gebe. Der Gesundheitsminister erinnerte die Grünen auch daran, dass sie selbst der nunmehrigen Regelung im Nationalrat zugestimmt hätten. Und er habe die Entscheidung des Hohen Hauses als Ressortchef voll und ganz anzuerkennen.
Stöger: Bei Jugendlichen ansetzen
Die Wirte lud Stöger ein, das Tabakgesetz umzusetzen und ihre Gaststätten zu Nichtraucher-Lokalen zu machen: "Da haben sie eine andere Zielgruppe, aber die Mehrheit wird froh sein, dass sie gute und gesunde Luft vorfindet." Direkt ansetzen wird Stöger bei der Jugend. Gemeinsam mit dem ORF plant er hier eine gezielte Anti-Rauch-Kampagne.
In der Begründung des "Dringlichen" hatte sich Grünen-Bundessprecherin Eva Glawischnig noch einmal für ein allgemeines Rauchverbot ins Zeug geworfen. Sie fand es absurd, dass auf den Straßen Maßnahmen gegen den Feinstaub gesetzt würden, während in den Lokalen dann die zehnfache Belastung warte.
Bandion-Ortner: Verjährungsfrist soll bleiben
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner bleibt skeptisch, was eine Abschaffung der Verjährungsfristen bei Missbrauch betrifft. In der Fragestunde des Nationalrats meinte sie, sie sei von solchen Überlegungen "nicht so begeistert". Denn es wäre schon schwierig, etwa nach 60 Jahren noch die Faktenlage zu ermitteln. Überdies seien die Verjährungsfristen in diesem Bereich ohnehin schon lange, begännen sie doch erst mit dem 28. Lebensjahr des Opfers zu laufen.
Fest entschlossen ist die Ministerin, die Einführung der Fußfessel rasch voranzutreiben. Geplant sei, die Umsetzung im Sommer zu beginnen. Profitieren könnten davon sowohl Personen im Strafvollzug als auch U-Häftlinge. Die Kosten pro Tag würden jedenfalls nur die Hälfte jener bei Haft betragen.
(apa/red)
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