Stöger schafft schnelleres Warnsystem:
Quargel-Fall Anlass für Gesetzesänderungen
- Ministerrat verbessert die gesetzlichen Regelungen
- Informationen müssen rascher zu den Verbrauchern

·"Killer-Käse" treibt weiter sein Unwesen
Listerien: Zwei weitere Österreicher erkrankt
Nach dem Listerien-Fall rund um steirischen Quargel will Gesundheitsminister Stöger das Lebensmittelsicherheits-und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) verbessern. Anlassfall sei der Quargel gewesen, bestätigte das Gesundheitsministerium. Dabei habe man gesehen, dass das Lebensmittelsicherheitsgesetz bisher nicht im Sinne der raschen Information verfasst sei.
So erlaube es keine Maßnahmen des Ministeriums, bevor nicht durch ein amtliches Gutachten die "Gesundheitsschädlichkeit" eines Lebensmittels eindeutig festgestellt wurde. Das soll sich nun ändern, der Entwurf wird im Ministerrat behandelt und noch vor dem Sommer in Kraft treten.
Auch die bisherigen Bestimmungen zur 2006 in Kraft getretenen Warnpflicht hätten sich als nicht im Sinne der Konsumenten erwiesen. In Zukunft ist das Gesundheitsministerium laut dem Entwurf verpflichtet, bereits bei dringendem Verdacht, dass ein Lebensmittel eine Krankheit auslöst, eine öffentliche Warnung durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zu veranlassen. Bisher konnte die Behörde nur bei Vorliegen eines amtlichen Gutachtens "gesundheitsschädlich" nur dann warnen, wenn dies seitens des Unternehmers ausblieb. Der Unternehmer ist weiter verpflichtet zu warnen.
Lebensmittellabors müssen melden
Lebensmittellabors, die für Unternehmen im Rahmen der verpflichtenden Eigenkontrollen Analysen durchführen, müssen mit dem neuen LMSVG die Isolate von Keimen, die meldepflichtige Erkrankungen auslösen können, an die AGES übermitteln. Bisher galt diese Verpflichtung nur für die Unternehmer selbst.
Weiters kann das Ressort nun per Verordnungsermächtigung vorgeben, wie Großhandel und Einzelhandel zu informieren haben, wenn ein gesundheitsschädliches Produkt schon verkauft wurde. Schließlich soll es auch einen jährlich zu veröffentlichenden Lebensmittelsicherheitsbericht geben, der alle Kontrollergebnisse, Prüfungen und Beurteilungsgrundsätze mit Beschreibung der Vorgangsweisen der Lebensmittelbehörden und der AGES auflistet.
(apa/red)
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