Papst hat Missbrauchs-Brief unterzeichnet:
Schreiben wird aber erst morgen öffentlich
- Hirtenbrief richtet sich vor allem an die irische Kirche
- Dänischer Bischof gegen Einmischung der Behörden

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Papst Benedikt XVI. hat am Freitag den mit Spannung erwarteten Hirtenbrief zum Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche unterzeichnet. Das Schreiben, das vor allem an die irische Kirche wegen der dortigen tausendfachen Missbrauchsfälle gerichtet ist, wird am morgigen Samstag veröffentlicht. Besonders in Deutschland sind die Erwartungen hoch, dass sich Benedikt konkret zu diesen Fällen äußert.
In Rom hieß es, der Papst wolle klare Wege aufzeigen, wie Pädophilie in der Kirche ausgemerzt werden soll. Joseph Ratzinger hatte angekündigt, das Dokument an seinem Namenstag - dem Tag des heiligen Josef, dem 19. März - zu unterschreiben. "Meine Hoffnung ist, dass der Hirtenbrief euch hilft auf dem Weg der Reue, der Heilung und Erneuerung", hatte er gesagt.
Die deutschen Bischöfe wollen ihre Leitlinien zum Umgang mit Missbrauchsfällen verschärfen. Demnach muss künftig jeder Verdachtsfall der Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Die Bischofskonferenz der bayrischen Bistümer hat diese Meldepflicht bereits in Kraft gesetzt.
"Keine Anzeigepflicht für die Kirche"
Indes bekräftigte der katholische Bischof von Dänemark, Czeslaw Kozon, die ablehnende Haltung der Kirche gegenüber einer behördlichen Untersuchung von Fällen sexuellen Missbrauchs durch Priester in Dänemark. Kozon ließ auf Anfrage wissen, es bestehe für die Katholische Kirche keine öffentliche Anzeigepflicht für derartige Übergriffe - weder für Fälle aus der Vergangenheit noch für eventuell auftauchende neue.
Es gebe keine kirchlichen Dienstvorschriften zur Vertuschung von Missbrauchsfällen. Darauf wies der "Staatsanwalt" in der vatikanischen Glaubenskongregation, Charles J. Scicluna, am Freitag laut Kathpress hin. Im Gegenteil sei es ein "klares Prinzip", dass kirchliche Stellen Strafanzeige erstatten müssten, wenn dies nach dem staatlichen Recht verlangt werde, so Scicluna. Es bestehe auch die allgemeine moralische Pflicht, mit staatlichen Behörden zu kooperieren.
(apa/red)
