Mindestsicherung ist beschlossene Sache:
Einführung ab September bleibt aber fraglich
- Mehrere Länder sehen Probleme mit den Fristen
- Faymann: "Mindestsicherung ist keine Hängematte"

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'Termin 1. September muss eingehalten werden'
Die Regierung hat im Ministerrat die Mindestsicherung auf den Weg gebracht. Jene Teile der Vereinbarung, die den Bund betreffen, wurden abgesegnet. Ausständig sind nun vor allem noch entsprechende Beschlüsse der Länder, um ein Inkrafttreten der Mindestsicherung mit erstem September zu ermöglichen.
Bundeskanzler Faymann betonte im Pressefoyer nach dem Ministerrat: Der Beschluss zeige, dass die Regierung die Armutsbekämpfung nicht als Worthülse für Sonntagsreden verwende, sondern auch entsprechende Initiativen setze. Vorwürfe wonach die Mindestsicherung eine soziale Hängematte sei, wies der SPÖ-Chef profilaktisch zurück. Es gebe keine Wahl zwischen Mindestsicherung oder Arbeit, verwies Faymann auf die Regelung, wonach die Leistung nur dann bezogen werden kann, wenn auch die Bereitschaft zur Annahme einer Beschäftigung vorhanden ist.
Die meisten Bundesländer wollen den Beschluss wie geplant mit 1. September umsetzten. Zweifel gibt es nur in Salzburg und Kärnten, wo sich etwa Sozialreferent Ragger skeptisch zeigt, dass sich die Einführung ab 1. September ausgehen wird. In Tirol und Vorarlberg gehe man zwar nicht davon aus, dass der Einführungszeitpunkt verschoben werden muss, der Zeitplan zwischen Bund und Ländern sei allerdings "sehr eng", heißt es in Tirol. Oberösterreich hingegen hat mittlerweile eine Verschiebung auf Anfang 2011 angekündigt.
Wer davon profitiert
Das Prinzip der bedarfsorientierten Mindestsicherung ist es, dass Menschen in Notlagen nicht unter einem bestimmten Mindeststandard fallen. Dieser orientiert sich an der so genannten Ausgleichszulage für Pensionisten und beträgt abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge derzeit 744 Euro netto monatlich für Einzelpersonen, 1.116 Euro für Paare und 134 Euro pro Kind. Wer also weniger zur Verfügung hat, bekommt seine Einkünfte - sei es aus Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Einkommen aus Erwerbstätigkeit - auf diesen Mindeststandard aufgestockt.
Diese Mindeststandard-Beträge setzen sich zusammen aus einem 75-prozentigem Grundbetrag und einem 25-prozentigem Wohnkostenanteil. Letzterer fällt weg, wenn man zum Beispiel bei den Eltern wohnt oder über eine Eigentumswohnung verfügt und daher keine Miete zahlt.
Von der Mindestsicherung profitieren werden etwa 270.000 Menschen, darunter 165.000 Sozialhilfebezieher und 90.000 Notstandshilfeempfänger. Ein wesentlicher Vorteil der Mindestsicherung ist, dass bisher Nicht-Versicherte in die Krankenversicherung aufgenommen werden und so eine E-Card erhalten. Der Bezug der Mindestsicherung ist an Arbeitsbereitschaft geknüpft und sieht bei Arbeitsweigerung Leistungskürzungen und im Extremfall den Entfall des Leistungsanspruches vor.
(apa/red)
