Zweite Instanz lässt die Zogajs abblitzen:
Krankheit der Mutter im Kosovo behandelbar
- profil: Integration zählt für den Asylgerichtshof nicht
- Verfassungsgerichtshof letzte Chance für die Zogajs
·Arigona: Fürsprecher aus dem ÖVP-Lager
Grazer Bürgermeister plädiert für "Ausnahme"
·Fekter: Zogajs haben
Angebote abgelehnt
Mutter sollte statt Arigona
in Kosovo zurückkehren

Wie "profil online" exklusiv berichtet, ließ der Asylgerichtshof die Familie Zogaj im Asylverfahren in zweiter Instanz abblitzen. Gestern gingen vier negative Bescheide zur Post. Tenor: Arigona, ihre Mutter und ihre jüngeren Geschwister erhalten kein Asyl in Österreich. Vier Monate hatten sich die Richter für ihre Entscheidung Zeit gelassen. Die Richter argumentierten, die psychische Erkrankung der Mutter sei im Kosovo behandelbar. Dass sich die Familie in Österreich bestens integriert habe, zähle nicht. Es sei erst zu einer Zeit passiert, als bekannt gewesen sei, dass sie nicht bleiben dürfe.
Vergangenen November hatte Rechtsanwalt Helmut Blum gegen den Bescheid der ersten Instanz Beschwerde eingelegt. Gutachter warnten damals, Nurije Zogaj könnte sich und ihren Kindern etwas antun, sollte sie abgeschoben werden. Die Asylrichter befanden jedoch - entgegen Berichten von Experten -, die psychiatrische Versorgung im Kosovo sei völlig ausreichend. Jetzt kann der Familie aus dem oberösterreichischen Frankenburg nur noch der Verfassungsgerichtshof helfen: Wenn die Höchstrichter einer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkennen, erhalten die Zogajs noch einmal eine Atempause, bis ihre Beschwerde inhaltlich geprüft ist.
Mehr Details finden Sie auf www.profil.at
