Dienstag, 16. März 2010

Krems-Urteil ist rechtskräftig: Verteidiger und Staatsanwaltschaft akzeptieren Strafe

  • Polizist zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt
  • Beamter bleibt bis auf weiteres im Innendienst

Das über den 43-jährigen Polizisten verhängte Urteil, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hatte, ist rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft Korneuburg als auch Verteidiger Hans-Rainer Rienmüller sind mit den acht Monaten bedingter Haft wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen einverstanden.

"Ich habe keine Rechtsmittelerklärung erhalten. Die Frist, um eine solche einzubringen, ist am Montag um 24.00 Uhr abgelaufen", gab Richter Hohenecker auf APA-Anfrage bekannt. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Karl Schober, bestätigte das umgehend: "Die Hauptverhandlung hat keine von unserer Einschätzung abweichenden Beweisergebnisse erbracht. Es hat eine anklagekonforme Verurteilung gegeben. Die dafür ausgesprochene Strafe entspricht dem Schuld- und Unrechtsgehalt des Polizisten."

Damit steht endgültig fest, dass zumindest aus strafrechtlicher Sicht nichts gegen einen Weiterverbleib des Beamten im Exekutivdienst spricht. Einen Amtsverlust ex lege hätte er nur bei einer mehr als sechsmonatigen unbedingten bzw. einer mehr als zwölfmonatigen, zur Gänze oder zumindest teilweise auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe zu befürchten gehabt. Voraussetzung wäre außerdem das Vorliegen eines Vorsatzdeliktes gewesen, vom den die Staatsanwaltschaft gar nicht ausgegangen war.

Beamter im Innendienst
Der verurteilte Polizist kehrt vorerst nicht an seinen Posten an der Dienststelle Krems zurück. Auch die Kollegin des Beamten, gegen die die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren eingestellt hatte, darf vorerst keinen Außendienst machen.

"Beide bleiben bis auf weiteres im Innendienst und kommen nicht hinaus", gab der NÖ Landespolizeikommandant Arthur Reis bekannt. Die beiden Uniformierten waren nach der tödlichen Schussabgabe von Krems nach St. Pölten versetzt, aber zu keinem Zeitpunkt außer Dienst gestellt worden.

Polizeiinterne Ermittlungen
Auf die Frage, wie es mit den Beamten beruflich weitergehen soll, meinte Reis: "Ich persönlich kann und werde mich da erst orientieren, wenn ich die schriftliche Urteilsausfertigung studiert habe." Nach der strafrechtlichen Erledigung stehe jetzt in jedem Fall die disziplinarbehördliche Prüfung der Vorgänge in dem Supermarkt an: "Wir müssen feststellen, ob es da einen disziplinären Überhang gibt, ob also den Kollegen etwas vorzuwerfen ist, was über die im Urteil getroffenen Feststellungen hinausgeht."

Reis geht davon aus, dass die polizeiinternen Ermittlungen "sicherlich mehrere Wochen" dauern werden: "Wir wollen und werden nichts unter den Teppich kehren, gleichzeitig aber auch nicht päpstlicher als der Papst sein."

Sollten das Disziplinarverfahren ein dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten des Polizisten und/oder der weiblichen Beamtin ergeben, sind an Sanktionsmöglichkeiten ein Verweis, eine Geldbuße, eine Kürzung der Bezüge und - im Extremfall - das Ausscheiden aus dem Beamtendienstverhältnis möglich.

(apa/red)

16.3.2010 16:03