KOMMENTAR: Ein Eid, der nichts zählt
- Kurt Kuch über Rosenkranz und den Nazi-Eid
- PLUS: Wie ist IHRE MEINUNG zu diesem Thema?

Barbara Rosenkranz hat also eine Eidesstättige Erklärung unterschrieben, wonach sie sich vom Nationalsozialismus distanziere. Was heißt das im rechtlichen Sinn?
Kann jetzt geklagt werden, wenn sie ihr Verhältnis zum Nationalsozialismus in den nächsten Wochen überdenkt? Droht gar Haft, wenn dieser notariell beglaubigte Eid gebrochen wird? Ist damit ausgeschlossen, dass sie künftig Änderungen am NS-Verbotsgesetz fordern kann?
Die Antwort: Nein, die mediengerecht inszenierte Eidesstättige Erklärung der blauen Präsidentschaftskandidatin hat keinerlei rechtliche Folgewirkungen. Das heißt: Frau Rosenkranz hätte genauso folgenlos an Eides statt erklären können, dass Elvis lebt. Die FP-Präsidentschaftskandidatin hätte sich aber ganz ohne unnützes rechtliches Getue auch anders klar positionieren können: beispielsweise indem sie sich von den Inhalten der Zeitschrift ihres Mannes distanziert. Dort konnte man schon von Kaffern, Kanaken und Angehörigen anderer Stämme lesen und von Ausländern, die als Tumor beschrieben werden. Dass sie sich von derlei Hetze bisher nicht distanziert hat, sagt mehr aus als jede Eidesstättige Erklärung. Die Folge: In der neusten OGM-NEWS-Umfrage hält selbst die relative Mehrheit der FPÖ-Wähler Rosenkranz NS-Distanzierung für nicht glaubwürdig.
