Mehr Bewegungsfreiheit für unsere Häftlinge: Elektronische Fußfessel kommt
- Bandion-Ortner: "Neue Ära im Strafvollzug" beginnt
- SPÖ fordert Fußfesseln auch bei häuslicher Gewalt

Die elektronische Fußfessel für Häftlinge soll bis zum Sommer in Österreich eingeführt werden. "Für den Strafvollzug hat eine neue Ära begonnen", meinte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Derzeit könnte die elektronische Überwachung auf etwa 300 bis 500 Insassen angewendet werden - rein theoretisch auch auf den ehemaligen Bawag-Chef Helmut Elsner.
Ob ein Häftling seine Strafe elektronisch überwacht zu Hause verbüßen kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Es können nur Personen eine Fußfessel beantragen, die maximal zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden sind oder deren noch abzusitzender Strafrest maximal zwölf Monate beträgt. Generell ausgenommen sind Personen im Maßnahmenvollzug und Sexualstraftäter, betonte Bandion-Ortner.
Nicht ohne Bedingungen
Neben dem Strafausmaß muss der Täter auch eine Reihe von sozialen Bedingungen erfüllen. Voraussetzung sind ein Arbeitsplatz mit zumindest 30 Wochenstunden, eine Wohnmöglichkeit und das Einverständnis von etwaigen Mitbewohnern.
Bei der elektronischen Überwachung muss der Häftling dann zu bestimmten Zeiten zu Hause sein. Die Anwesenheit wird technisch kontrolliert, wobei eine stationäre Einheit ständig mit einem Server verbunden ist und mit einem Kunststoffband am Fußgelenk kommuniziert. Bei allen nicht richterlich genehmigten Ausgängen - wie etwa einem Arztbesuch oder das Aufsuchen des Arbeitsplatzes - oder bei Manipulationsversuchen wird sofort Alarm geschlagen. "Wir versuchen dann, mit dem Häftling Kontakt aufzunehmen", sagte Generalleutnant Peter Prechtl, stv. Leiter der Vollzugsdirektion. Reagiert der Betroffene nicht, wird er umgehend zur Fahndung ausgeschrieben.
SPÖ: Fußfesseln auch bei häuslicher Gewalt
Die SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm fordert den Einsatz von Fußfesseln auch bei häuslicher Gewalt. "Wenn Häftlinge künftig mittels Fußfessel überwacht werden können, dann sollte das auch für gewalttätige Männer, gegen die eine einstweilige Verfügung vorliegt, möglich sein."
Die FPÖ möchte den Einsatz der elektronischen Fußfesseln auf den Bereich Asyl ausweiten. "Eine Beeinträchtigung der Menschenrechte für betroffene Personen scheine grundsätzlich nicht gegeben zu sein", meinte Justizsprecher Peter Fichtenbauer in einer Reaktion.
Bandion-Ortner verspricht sich von der Einführung nicht nur eine Entlastung für den Strafvollzug, der derzeit zu 98,71 Prozent belegt ist, sondern auch Vorteile bei der Resozialisierung der Straftäter. Nicht zuletzt kommt ein elektronisch überwachter Häftling dem Staat auch billiger.
(apa/red)
