Dienstag, 16. März 2010

Polizist erspart sich Gefängnisaufenthalt:
Acht Monate bedingt für den Todesschützen

  • Fall Krems: Wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
  • "Reumütiges Geständnis" wirkt sich strafmildernd aus

Der Polizist, der im August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hat, ist im Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig gesprochen worden. Richter Manfred Hohenecker verhängte dafür acht Monate Haft, die dem Beamten zur Gänze bedingt nachgesehen wurden. Der 43-Jährige hatte sich zuvor schuldig bekannt.

Von Rechts wegen hat die verhängte Strafe keine Auswirkungen auf die weitere berufliche Laufbahn des Polizisten: Ein automatischer Amtsverlust tritt kraft Gesetzes erst bei einer über einjährigen Freiheitsstrafe ein. Allfällige berufliche bzw. dienstrechtliche Konsequenzen liegen somit ausschließlich bei den Disziplinarbehörden der Polizei.

Richter hegte Zweifel
Richter Manfred Hohenecker ging "im Zweifel davon aus, dass der Angeklagte den Tod des Florian P. nicht ernsthaft für möglich gehalten hat", wie er in der Urteilsbegründung feststellte. Zugleich betonte er: "Bei professionellerer Verhaltensweise, die von Ihnen als Polizist zu erwarten ist, wäre Florian noch am Leben." Hohenecker bemerkte außerdem: "Ich hoffe, dass Sie nicht mehr Außendienst ausüben." Daher werde er die beschlagnahmte Dienstwaffe des Polizisten nicht diesem, sondern dem Landespolizeikommando NÖ übermitteln, so der Richter.

"Einfach abgedrückt"
Dem Beamten wäre es laut dem Richter darum gegangen, "einen Verbrecher auf frischer Tat festzunehmen". Er wäre Florian P. "in der Absicht, die Festnahme zu erzwingen" in den Verkaufsraum gefolgt. Dort habe er von der Dienstwaffe Gebrauch gemacht, "um einen vermeintlichen Angriff auf seine Person abzuwehren". Dabei habe der 43-Jährige "einfach abgedrückt und nicht auf die Beine gezielt". Der 43-Jährige habe aber "mehrere Sorgfaltsverstöße" gesetzt. Bei der Strafbemessung mildernd waren demgegenüber der bisherige untadelige Wandel des Polizisten, sein "reumütiges Geständnis" sowie "das massive Mitverschulden des Opfers", so Hohenecker.

Der Beamte hatte sich schuldig bekannt. "Es war wahrscheinlich so, dass ich in der Situation überreagiert habe. Es wäre vielleicht eine andere Möglichkeit gewesen. Dass ich zurückgegangen wäre", sagte der 43-jährige Beamte. Der Richter quittierte das späte Geständnis mit Wohlwollen: "Das ist ein guter Zug von Ihnen."

(apa/red)

16.3.2010 12:43
drache68, 13. 03. '10 09:23
Armes Österreich
In Zeiten ausufernder Gewalt und Eigentumsdelikte leider das falsche Signal. Ich denke nicht, dass es die Polizei besonders motivieren wird, wenn ihnen die Justiz wie so oft in den Rücken fällt. Diese Tatsache ist schlecht für uns Bürger und dient nicht dazu, dass das Land sicherer wird. Unter dem Strich, bleibt, dass die Justiz das Gewaltmonopol den Verbrechern zuerkennt. Wer sich also versucht gegen einen Raub oder Diebstahl zu wehren, riskiert eine Straftat. Armes Österreich.
Dantine, 13. 03. '10 13:33
Re: Armes Österreich
Ich denke, das Hauptproblem liegt hier in der Gesetzgebung!
Dem Richter ist es gar nicht möglich/erlaubt, die Polizei in ihrer schwierigen Aufgabe zu unterstützen! Er muß (wahrscheinlich) strafen, um dem Gesetz(!) Recht(!) zu tragen!
Scheiss Gefühl - auf gut Deutsch!
Dantine, 12. 03. '10 20:30
Schuld - Mitschuld - Teilschuld - Wer?
Die Beiträge hier habe ich genau so erwartet:
Es gibt Für für den, oder den - leider wird natürlich sinnlos geschimpft - A B E R:
Hat sich jemand gefragt, was der 14jährige in der Nacht auf der Strasse zu tun hat, noch dazu auf Einbruchstour?
Oder, wie sich die Buben(!) in dem Alter verhalten, was sie für eine Aggressivität an den Tag legen? So, dass sie nicht nur alte Menschen das Fürchten leeren!
Wer weiß, was er tun soll, wenn er sich in der Dunkelheit einer Gestalt gegenübersieht, die einen Einbruch gemacht hat, von der man nicht weiß, wie Aggressiv sie ist?
Gut, Polizisten sind geschult, aber haben sie deshalb keine Nerven? Keine Angstgefühle? ...
Dantine, 12. 03. '10 20:35
Re: Schuld - Mitschuld - Teilschuld - Wer?
..........
Hat sich mal jemand gefragt, mit welchem Recht die Eltern dieses Verbrechers(Ja, Verbrechers!) Sühne und Verurteilung verlangen(!), obwohl sie absolut versagt haben in der (Werte)Erziehung in jeder Beziehung?
Den Polizisten, der wahrscheinlich die Hose voll hatte, bei diesem Einsatz - den kann man ja anklagen! Der kann/darf sich ja nicht wehren. Über dem hängt das Damoklesschwert als Beamter!
Ich bin absolut kein Freund von allen Polizisten, aber bitte: Wie soll der Mensch seine Arbeit verrichten?
Der Traum vom unbewaffneten Polizisten hat auch England ausgeträumt!
In einer Zeit, wo man 5 Polizisten braucht, um 2 aggressiver Jugendliche unter Alkohol bändigen zu können?
Dantine, 12. 03. '10 20:36
Re: Schuld - Mitschuld - Teilschuld - Wer?
......
Man sollte das immer von allen Seiten betrachten und ich denke, der Richter hat in seinem Rahmen sehr umsichtig agiert!

Ich möchte die Eltern der Jugendlichen wegen Vernachlässigung anklagen! Aber in dieser Beziehung gibt es leider keine §§.
mr.sauer, 12. 03. '10 19:57
Die Arroganz
mit der der Richter und die Gutachter aufgetreten sind, sind einfach (Entschuldigung) zum Kotzen. Die Justiz soll nur so weiter arbeiten, aber es braucht sich dann niemand aufregen, dass die Kriminalitätsrate explosionsartig weitersteigen wird.
allesw, 12. 03. '10 21:25
Re: Die Arroganz
ein salomonisches urteil ,das der polizist zu feige war zu seiner tat zu stehen und die justiz in ihrer arbeit behindert wurde sagt auch einiges aus
swabo, 12. 03. '10 19:23
Wie üblich in Österreich auf den Kleinsten haut man hin!
Übrigens wieder einmal typisch Österreich. Zuerst hungert man die Polizei bis zum geht nicht mehr aus. Passiert dann ein Unglück, putzt man sich beim Kleinsten ab. Den jenigen möcht ich nämlich sehen, der mit dieser Ausbildung, in so einer Ausnahmesituation richtig reagiert. Wohlgemerkt in Bruchteilen von Sekunden. Im Nachhinein möchte jeder die Uhr zurück drehen, nur leider spielts das nicht. Im übrigen nimmt ihm das Gewissen keiner ab, für den Tod eines Menschen verantwortlich zu sein. Überhaupt finde ich das Ganze bei näherer Betrachtung sehr bedenklich. Das der Polizist seine Strafe erhielt, OK! DANN ABER BITTE SCHÖN, SOLLEN AUCH ANGEHÖRIGE DER JUSTIZ UND PSYCHIATRISCHE GUTACHTER ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN WERDEN; WENN ES SCHWERE RÜCKFALLTÄTER GIBT. DENN WER SCHÜTZT DA DIE OPFER!!!!!!!
swabo, 12. 03. '10 19:12
Die rechtschaffende Gesellschaft darf es ausbaden !
Ich danke der Justitia für dieses mutige Urteil und bin froh, dass ich jetzt weiss, wie bei nächsten gefährlichen Einsätzen zu handeln ist. Auf jeden Fall bestätigt das Urteil, dass bei einem Einbruch auf jeden Fall auf Unterstützung gewartet werden muss. In der Regel wird das mehrere Minuten, am Land mit Sicherheit 15-30 Minuten dauern. Eine Aussensicherung mit zwei Mann ist ja auch qualitativ schwer möglich. Also haben die oder der Täter alle Welt der Zeit zu flüchten. Nebenbei bemerkt haben die Polizisten natürlich dann auch wieder weniger Zorres. Einen unbek. Täter schreibt man ja um etliches schneller runter als eine Festnahme, Zwangsmaßnahmen sind auch nicht zu begründen, und das wichtigste, der Polizist ist nicht in seiner Existenz bedroht und muss nicht vor dem Kadi. Danke Justiz
witthans, 12. 03. '10 18:42
Traurige Justiz gegenüber Exekutive und deren Meinungen dazu......
..es ist Bedenklich, wenn ein Verbrecher bei einem Einbruch gestellt wird und zur Festnahme derer geschritten wird, dass der Verbrecher alle Rechte hat aber die Polizei warten muss bis sie selbst angegriffen wird. Wenn ich mir den Verfahrensverlauf vor Augen führe wird mir schlecht, wenn dabei der Richter und dessen Sachverständige (mit langer Zeit zum überlegen) verlauten lassen, der Todesschuß hätte vermieden werden können. Es gäbe nur eine Antwort darauf, "er hätte sich ja (noch dazu mit 14) nicht als Einbrecher betätigen müssen". Was wird die Folge sein, dass die Polizei künftig auch lieber wegschauen wird. Der Bürger muss sich künftig selbst zur Wehr setzten und sich bewaffnen. Traurig, traurig........Jeder erschossene Einbrecher wäre die Vermeidung von Wiederholungstätern.
Dantine, 12. 03. '10 20:43
Re: Traurige Justiz gegenüber Exekutive und deren Meinungen dazu......
Der Polizist hätte ja nur warten müssen, bis er mit einer Eisenstange, oder ähnlichem, niedergeschlagen worden ist, tot, oder am Verbluten ist!
Dann hätte er ungestraft die Waffe ziehen dürfen und schiessen.

Ich würde der Polizei empfehlen, die Waffen abzulegen und unbewaffnet den Verbrechern gegenüberzutreten.
Vielleicht lachen die sich dann zu Tode?
Probleme vor Gericht hgäbe es keine!
Bumser001, 12. 03. '10 16:47
Bravo!
Es gibt ja doch noch Gerechtigkeit!!
Friederike1959, 12. 03. '10 16:02
Gerechtigkeit?
Ein mir sehr nahestehender Mensch hat einmal alkoholisiert ein blödsinn gemacht, bei dem niemand verletzt wurde, (nicht einmal mit einen Finger berührt) und bekam dafür 2 Jahre unbedingt. Der Beamte erschießt einen unbewaffneten Burschen und bekommt dafür 8 Monate bedingt und kann noch weiter seinen Beruf ausüben. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
Aber das ist ja immer so, eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus.
cwebb, 12. 03. '10 16:18
Re: Gerechtigkeit?
Ja, denn der Polizist war gefährdet von dem Einbrecher, der war bewaffnet und "massiv mitschuldig". Klarer Fall.
sidestep, 12. 03. '10 16:22
@Friederike
Ich verstehe deine Frage wen man die Gesetze nicht kennt. Der Unterschied zu deinem Bekannten ist, dass, wenn er betrunken fährt, die Gefahr, dass er jemanden verletzt oder gar tötet in Kauf nimmt. Das heißt, auch wenn er davon ausgeht, dass er keinen Unfall bauen wird, so nimmt er doch in Kauf, dass er alkoholisiert scjhlechter reagiert als nüchtern.

Der Polizist kann, wenn er vom Einbruch verstämndig wird, nicht in jedem Fall davon ausgehen, dass der Täter noch vor Ort ist. Das heißt, er muss, wenn er dann doch auf den Täter trifft in Bruchteilen von Sekunden entscheiden was er tut. Geht er zurück, holt er Verstärkung oder zieht er die Waffe und versucht den Täter festzunehmen, versucht er die Ferstnahme nur mit gezogener Waffe will sie aber nicht gebrauchen usw. Fortsetzung unten!
sidestep, 12. 03. '10 16:28
@Friederike 2
Diese Entscheidungen muss er in Bruchteilen von Sekunden überdenken. Er hat also nicht die Möglichkeit dass er, wie ein Alkoholisierter, während er das Gasthaus verläßt und zum Wagen geht, sich überlegen kann, fahre ich oder fahre ich nicht. Auch weiß der Betrunkene, dass er betrunken ist und dadurch in seiner Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt ist. Wenn man dies nun nicht gerade vorsätzlich nennen kann, wenn er mit seinem Wagen fährt, so ist doch grobe Fahrlässigkeit anzunehmen. Das macht den Unterschied aus zwischen dem Toten des Polizisten und des Betrunkenen aus. Der Autofahrer kann mit einem Taxi zu fahren. Der Polizist hat keine Wahl. Nach der Anzeige m u s s er an den Taotrot ob er will oder nicht und sich der Gefahr aussetzen das so etwas passiert wie es dort eben passiert ist.
sidestep, 12. 03. '10 16:31
@Friederike III
Außerdem fährt der Betrunkene ein Kind oder einen völlig unbeteiligten Verkehrsteilnehmer der, z.B. wie du vielleicht einen Spaziergang macht, zu Tode während der Einbrecher ein Risiko bewußt eingeht. Damit wiege ich ein Menschenleben nicht gegen das andere ab, aber ein Verbrecher hat wissentlich eben ein gewisses Risioko zu tragen. Das hat dann nichts mit der berühmten Krähe zu tun wie du schreibst. Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen.
shorty2323, 12. 03. '10 16:34
Re: Gerechtigkeit?
bravo, da werden sich die gutmenschen aber wieder freuen - armes österreich!!!!
sidestep, 12. 03. '10 16:36
Frederike IV
Übrigens das dein dir nahe stehender Mensch niemand verletzt oder getötet hat und dafür zwei Jahre bekommt schließe ich aus. Das ist nach unserem Rechtsystem gar nicht möglich weil ein VU mit Sachschaden auch wenn er alkoholisiert begangen wird, wenn niemand verletzt wird, eine Verwaltungsübertretung bleibt und niemals vor Gericht kommt! Selbst bei einer Verletzung wo keine Todesfolge da ist und "nur" Verletzte zu beklagen sind, wird nur in den allerschwierigsten Sachen eine höchsten monatelange Haftstrafe verhängt. Also ein bisschen mehr Mut zur Wahrheit bitte schön. Also erzähle mir nicht solche Sachen. Da war was anderes. Es gbit hier nämlich Menschen, die von den Gesetzen etwas verstehen.
Friederike1959, 12. 03. '10 16:40
Re: Gerechtigkeit?
Mein Bekannter ist nicht mit dem Auto unterwegs gewesen, er saß nicht einmal auf einen Fahrrad.
sidestep, 12. 03. '10 17:05
Re: Gerechtigkeit?
Dann müssen Sie mir aber schon erklären warum er dann zwei Jahre unbedingt bekommen haben soll. Das was Sie hier erzählen sind für mich Räuberpistolen die keinen realen Hintergrund haben!
maierhofer____, 12. 03. '10 19:45
Re: Gerechtigkeit?
Ich muss sidestep absolut zustimmen!
Meine Mutter hätte wohl genauso gehandelt (Polizei), wenn man zu einem Tatort fährt und nicht genau weiss ob die Einbrecher noch da sind... Was muss da in einem Vorgehen?
Stell dir vor da springt einer aus dem Schatten?
Verletzen oder getötet werden?

Ich weiss, das hört sich hart an aber...
Das "opfer" ist doch selber schuld, wenn er irgendwo einbricht muss ihm klar sein welcher gefahr er sich aussetzt. Ausserdem war der wirklich kein unbeschriebenes Blatt...
War-Lord, 12. 03. '10 15:10
Für alle Gegner und Befürworter ...
Somit haben beide Seiten was zum Nachdenken... Die künftigen Einbrecher, dass sie jederzeit auch selbiges Schicksal wie diesen Burschen ereilen könnte...und die Polizei, um nächstes Mal eventuell nicht gleich zum Schießeisen zu greifen um den Dieb dingfest zu machen
flashbone, 12. 03. '10 15:39
Re: Für alle Gegner und Befürworter ...
He War-Lord, mir scheint, du steigerst dich aber ordentlich rein!!! lol
packer, 12. 03. '10 14:41
Frage
Eine Frage drängt sich mir aber schon auf. Der Beamte war geschult und ausgebildet, was ist mit einer Zivilperson, die einen Waffenschein hat alles korrekt angemeldet. Dann wird eingebrochen, dann nimmt der Jenige die Waffe und erschießt den Dieb. Verhandlung er macht glaubhaft extrem Situation usw. und was bekommt der dann, noch weniger als 8 Monate bedingt ?? Dann werden wir bald Amerikanische Verhältnisse haben, jeder kauft sich eine Waffe, vor Gericht sagt man dann natürlich hätte ich eine andere Möglichkeit gehabt, ich habe überreagiert und war der Situation nicht gewachsen, alle haben dafür Verständniss es gibt 3 Monate bedingt und alle gehen nach Hause.