Polizist erspart sich Gefängnisaufenthalt:
Acht Monate bedingt für den Todesschützen
- Fall Krems: Wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
- "Reumütiges Geständnis" wirkt sich strafmildernd aus

·Fall Krems - Die Würfel sind gefallen
KOMMENTAR: Ein Urteil, das Erlösung bringt?
·Die Chronologie im tragischen Fall Krems
14-Jähriger bei Einbruch von Polizisten erschossen
·Stolpersteine bei
der Wahrheitsfindung
Fall Krems: Ermittler
bei ihrer Arbeit behindert
Der Polizist, der im August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hat, ist im Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig gesprochen worden. Richter Manfred Hohenecker verhängte dafür acht Monate Haft, die dem Beamten zur Gänze bedingt nachgesehen wurden. Der 43-Jährige hatte sich zuvor schuldig bekannt.
Von Rechts wegen hat die verhängte Strafe keine Auswirkungen auf die weitere berufliche Laufbahn des Polizisten: Ein automatischer Amtsverlust tritt kraft Gesetzes erst bei einer über einjährigen Freiheitsstrafe ein. Allfällige berufliche bzw. dienstrechtliche Konsequenzen liegen somit ausschließlich bei den Disziplinarbehörden der Polizei.
Richter hegte Zweifel
Richter Manfred Hohenecker ging "im Zweifel davon aus, dass der Angeklagte den Tod des Florian P. nicht ernsthaft für möglich gehalten hat", wie er in der Urteilsbegründung feststellte. Zugleich betonte er: "Bei professionellerer Verhaltensweise, die von Ihnen als Polizist zu erwarten ist, wäre Florian noch am Leben." Hohenecker bemerkte außerdem: "Ich hoffe, dass Sie nicht mehr Außendienst ausüben." Daher werde er die beschlagnahmte Dienstwaffe des Polizisten nicht diesem, sondern dem Landespolizeikommando NÖ übermitteln, so der Richter.
"Einfach abgedrückt"
Dem Beamten wäre es laut dem Richter darum gegangen, "einen Verbrecher auf frischer Tat festzunehmen". Er wäre Florian P. "in der Absicht, die Festnahme zu erzwingen" in den Verkaufsraum gefolgt. Dort habe er von der Dienstwaffe Gebrauch gemacht, "um einen vermeintlichen Angriff auf seine Person abzuwehren". Dabei habe der 43-Jährige "einfach abgedrückt und nicht auf die Beine gezielt". Der 43-Jährige habe aber "mehrere Sorgfaltsverstöße" gesetzt. Bei der Strafbemessung mildernd waren demgegenüber der bisherige untadelige Wandel des Polizisten, sein "reumütiges Geständnis" sowie "das massive Mitverschulden des Opfers", so Hohenecker.
Der Beamte hatte sich schuldig bekannt. "Es war wahrscheinlich so, dass ich in der Situation überreagiert habe. Es wäre vielleicht eine andere Möglichkeit gewesen. Dass ich zurückgegangen wäre", sagte der 43-jährige Beamte. Der Richter quittierte das späte Geständnis mit Wohlwollen: "Das ist ein guter Zug von Ihnen."
(apa/red)
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