Stolpersteine bei der Wahrheitsfindung:
Krems-Ermittler bei ihrer Arbeit behindert
- ai-Kritik: "Ein menschenrechtspolitischer Skandal"
- Psychologe: Polizist mit "voller Aussagetüchtigkeit"
Die Ermittler der Sonderkommission (SoKo), die die Vorgänge bei der tödlichen Schießerei in dem Kremser Supermarkt in der Nacht auf den 5. August 2009 aufzuklären hatten, sind bei ihren Untersuchungen behindert worden. Das brachte im Landesgericht Korneuburg der zweite Verhandlungstag gegen den 43-jährigen Polizisten zutage, der den tödlichen Schuss auf den 14-jährigen Florian P. abgegeben hatte. Heinz Patzelt, Österreich-Generalsekretär von amnesty international (ai), zeigte sich "fassungslos und entsetzt über das völlige und strukturelle Versagen der Staatsanwaltschaft".
Wie aus einem Aktenvermerk des SoKo-Leiters Oberst Wolfgang Palmetshofer hervorgeht, gab es bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg , die den Fall am 6. August übernommen hatte, tagelang keinen zuständigen Sachbearbeiter, mit dem sich die Kriminalisten absprechen hätten können. Dabei wollte die SoKo die vom Anwalt des 43-Jährigen behauptete Vernehmungsunfähigkeit des Beamten überprüfen lassen, dessen Befragung der Rechtsvertreter abblockte. Demgegenüber war der zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alte Komplize des umgekommenen Einbrechers, der ebenfalls angeschossen worden war, bereits sechs Stunden danach am Spitalsbett befragt worden.
Kein Staatsanwalt zum Besprechen da
Den Kriminalisten schwebte die Beiziehung eines psychiatrischen Sachverständigen vor, um den Zustand des Schützen überprüfen zu lassen. Den Gutachter hätte allerdings die Staatsanwaltschaft Korneuburg beantragen müssen. Die Ermittler überlegten sogar, ob für den unter Tatverdacht stehenden Polizisten nicht die U-Haft angebracht wäre, konnten das aber ebenfalls mit keinem Staatsanwalt besprechen. Erst am 10. August um 9.24 Uhr stand endlich fest, wer bei der Anklagebehörde für den brisanten, in der Öffentlichkeit breit diskutierten Fall zuständig war.
Richter Manfred Hohenecker bezeichnete den Inhalt des Aktenvermerks als "ziemlich grobe Kritik". Oberst Palmetshofer rückte im Zeugenstand keinen Zentimeter davon ab: "Das ist eine Fakteneinschätzung." Immerhin hätte er die im Raum stehende U-Haft "über wen auch immer durchsetzen müssen". Er habe versucht, über die Oberstaatsanwaltschaft Wien einen Ausweg aus der unbefriedigenden Situation zu finden, "weil etwas passieren muss". Vom Portier habe er eine Handynummer eines Journalrichters bekommen: "Ich wurde nie zurückgerufen."
"Menschenrechtspolitischer Skandal"
ai-Generalsektretär Patzelt, der den Prozess von Beginn an als Zuhörer verfolgt, bezeichnete das als "menschenrechtspolitischen Skandal". Er übte darüber hinaus scharfe Kritik an der konkreten Anklagevertreterin, Staatsanwältin Magdalena Eichinger: "Ich sehe nicht, wie die Staatsanwältin versucht, in ernsthafter Weise ihre Anklage durchzubringen. Die Staatsanwältin stellt in diesem Verfahren in diese Richtung überhaupt keine aktiv kritischen Fragen." Das sei "unerträglich", zumal die auf fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen lautende Anklage "am untersten Minimum der Tatereignisse" angesiedelt sei.
Dass die Beamtin, die den 17-jährigen Begleiter des ums Leben gebrachten Burschen angeschossen hatte, überhaupt nicht belangt wurde - ihr Verfahren wurde eingestellt, weil ihr die Anklagebehörde Notwehr zubilligte -, ist für Patzelt nicht nachvollziehbar: "Das bisherige Verfahren hat keinen Hinweis erbracht, dass sich die Beamtin bei ihrer Schussabgabe in einer Notwehrsituation befunden hat."
"Volle Aussagetüchtigkeit"
Der Psychologe Roland Bugram hatte zuvor in einem ausführlichen Gutachten dem angeklagten Polizisten "volle Aussagetüchtigkeit" bescheinigt. Dem Beamten habe eine "leicht-bis mittelgradige akute Belastungsreaktion" zu schaffen gemacht, doch habe sich diese auf maximal 72 Stunden nach der tödlichen Schussabgabe beschränkt. "Mit Sicherheit reicht das nicht aus, um die Wahrnehmungsfähigkeit und Aussagetüchtigkeit beeinflussen zu können", sagte Bugram.
Der Sachverständige war beigezogen worden, um die unterschiedlichen Angaben zu beleuchten, die der 43-jährige Beamte im Lauf des gegen ihn gerichteten Strafverfahrens geliefert hatte. Das Gericht wollte abklären, ob beim Angeklagten sogenannte Post-Shooting-Symptome vorliegen könnten.
(apa/red)
11.3.2010 14:33
BaronJH, 11. 03. '10 18:23
Wie oft darf ein Polizist die Aussage ändern ?
Die ehrlichen Beamten des Landes , nicht dass er ohnhin schon genug Schaden angerichtet hat und sein Gewissen jetzt auch noch mit einer Vielzahl von Ungereimtheiten und gar Lügen belastet.
Wen er zumindest jetzt die Wahrheit sagen würde und nicht mit lapidaren und offensichtlichen Falschausagen alle für "blöd" verkaufen versucht.
Nicht für die Tat soll er bestraft werden sondern für jede Lüge mindestens 10 Jahre dann kommt er mit 70 frei.
Stell dir vor ein Polizist ist Zeuge eines Verbrechens ???
Was wird er dann sagen ???
War-Lord, 11. 03. '10 18:19
Endlich mal objektive Berichterstattung!!! ohne Hetzjagd!!
Für alle die sich scheinbar später zugeschaltet haben... in der Früh war dieser Artikel hier noch anders gepostet... scheinbar ist NEWS zwischenzeitlich zu einer objektiven Berichterstattung übergetreten!! Ich möchte der Redaktion von NEWS dafür danken!!!
brabus, 11. 03. '10 16:02
ai-Kritik
Was immer bei der Urteilsfindung herauskommen wird, es wird entscheidend sein für die zukünftige kriminelle Entwicklung in diesem Land. Wenn ai sich im gleichen Umfang um Herrn/Frau Österreicher Sorgen machen würde, die durch täglich steigende Kriminalität Hab und Gut und Leib und Leben gefährdet sehen, dann würde ai ihren Platz in der Gesellschaft verdienen. Apropos, kann es sein dass Steuergelder für diesen Verein aufgebracht werden ?
hary1965, 11. 03. '10 15:16
Vollprofi
Der Generalsekretär von ai schein ein Vollprofi in allen Bereichen zu sein, er kann jede Situation der Polizei beurteilen und es scheint es sei in jeder Situation die Polizei an allem Schuld. Nur nicht die NOGs die eigentlich mit dafür verantwortlich sind dass überhaupt diese große Zahl an Kriminellen in Österreich ist. Die Steigerung an Kriminalität überfordert natürlich Polizei und Bevölkerung. Es wäre mal Zeit dass von Seiten der Politik eine Lösung kommt. Es gibt keine Anwesenheitpflicht von Asylwerber, jeder der nichts sagt woher er kommt, kann nicht abgeschoben werden, egal wie kriminell er ist. Jeder der will bleibt hier, es brauchen nur ein paar gegen seinen Abschub protestieren. Integriert sein heißt nur ein bischen freundlich zu sein, für alles andere kommt der Steuerzahler
rosebud12, 11. 03. '10 13:14
....
Auch kann ich keine Hetzkampagne in diesem Artikel gegen die Exekutive erkennen. Hier wird doch lediglich der Ablauf geschildert. Die Exekutive wird für den Fall von Extremsituationen geschult und ausgebildet. Man gesteht dem Polizisten durchaus Angst in einer solchen Situation zu,aber er hat die Nerven verloren und den Burschen in einem hellbeleuchteten Raum aus kurzer Distanz erschossen. Der Bursche hat diesen Tod nicht verdient!!
voice_88, 11. 03. '10 14:57
Re: ....
Was noch erschwerend dazu kommt ist, dass er ihn von hinten erschossen hat. Wenn das Notwehr war bin ich der Papst!
Kongolese, 11. 03. '10 17:50
Re: ....
Sehr richtig! Der Artikel beschreibt bloß die Abläufe. Wer hier eine Hetzkampagne erkennt, gibt eigentlich zu dass hier etwas gravierend falsch lief.
War-Lord, 11. 03. '10 18:20
Der Bericht wurde mittlerweile abgeändert
Mittlerweile wurde der in der Früh verfasste Artikel doch gravierend abgeändert... daher ziehe ich meine vormittags getätigte Aussage einer Hetzkampagne gegen den Polizisten nun zurück!!
Gerd1968, 12. 03. '10 11:57
Re: ....
So unschuldig wie alle tun,ist er aber auch nicht.
Was macht ein 14 jähriger um halb 3 Uhr morgens im Merkur - der ach so arme Junge - vielleicht hat er den Tod nicht verdient aber man sollte keine Kultfigur aus ihn machen- ich bin auch kein Freund der Exekutive aber was manche Jugendliche in Ihrer Freizeit alles anstellen ist nicht mehr normal.
Vielleicht ändert sich jetzt etwas??
Er war ganz einfach ein Einbrecher bzw. ein Verbrecher und keiner konnte wissen, dass er erst 14 war - wäre 40 gewesen und der Polizist wäre erschossen worden, hätten alle gesagt warum hat er nicht geschossen!!!
Wem kann man es hier Recht machen - NIEMANDEM!!!!
rosebud12, 12. 03. '10 14:21
Re: ....
Kultfigur?Es jemanden Recht machen wollen?Was soll denn das???Jeder kann und darf hier seine Meinung kund tun, was hat denn das mit Recht machen wollen zu tun??!!Gewiß gibt es ziemlich schlimme Finger unter Jugendlichen, welche auch im Laufe der Zeit komplett abstürzen.Für mich stand aber klar,dass der Polizist mit der Waffe eindeutig zu schnell war und obendrein noch falsch gezielt hat.Laut seiner Aussage, wollte er den Burschen am Bein treffen.Wie kann ein Schuss aus nächster Nähe und bei guter Sicht so daneben gehen, dass ein Mensch dabei stirbt?Hätte der Polizist richtig gezielt, nämlich auf die Beine, oder vielleicht gar nicht geschossen, wären die ganzen Diskussionen umsonst.Der Bursche würde heute seine sicher gerechtfertigte Strafe absitzen.(ab 14 ist man strafmündig).
rosebud12, 11. 03. '10 13:14
.....
Kann mich nur @klugscheisser8/11:25 anschließen.
Dass der Bursche ein kriminelle Handlung begangen hat, steht wohl ausser Frage - ihn aber als unverbesserlichen Kriminellen abzustempeln ist wohl übertrieben. Das sind Vorurteile! Ich möchte zu gerne denjenigen kennenlernen, der in seiner Pubertäts- bzw. Jugendzeit kein einziges mal Mist gebaut hat. Ich kenne einige Eltern, deren Kinder in dieser schwierigen Phase wirkliche Problemkinder waren. Heute sind diese "Kinder" Akademiker und rechtschaffende Erwachsene.
Gerd1968, 12. 03. '10 12:04
Re: .....
Man kann schon Mist bauen, muss aber immer Wissen wann und wo - und einen Einbruch in ein Lebensmittelgeschäft kann man ja wohl nicht mit einem Mist vergleichen, oder???
Der Mist der heutigen Jugend wird immer ärger und rücksichtsloser- das ist das Problem - keiner macht sich über die Konsequenzen große Gedanken - wenn der Junge den Polizisten erschossen hätte, wäre das auch ein Mist gewesen ODER MORD !!!!
Die Clique der der Junge angehört hatte, im sogenannten Glasscherbenviertel kann man sehr wohl als kriminell bezeichnen.
War-Lord, 11. 03. '10 11:59
Einfach mal zum Nachdenken
Der Fairness-halber im Fall "Krems" möchte ich jedoch hinzufügen, sollte der Polizist voreilig von seiner Dienstwaffe Gebrauch gemacht haben, wird das hoffentlich ein objektives Gericht - wenn vielleicht auch erst in 2. Instanz - klären! Generell lässt sich aber schon daran zweifeln, ob Kriminelle in unserem Land nicht mehr Privilegien genießen, als möglicherweise die Exekutive, du wir zum Schutz gegen Kriminelle herbeirufen??! Obige Berichterstattung finde ich nach wie vor als Hetze seitens des Verfassers gegen den Polizisten... Wenn er schuldig ist, wird er eh seinen Anteil bekommen, da braucht NEWS nicht zusätzlich intervenieren *gg
War-Lord, 11. 03. '10 11:52
Neues Polizeigesetz vom März 2010 !!!
Bitte an alle Exekutiv-Beamte...
§1 Solltet ihr zu einem Einsatz gerufen werden, lasst künftig eure Dienstwaffen zu Hause, ok!
§2 Mindestens erst 1 Stunden nach dem eingehenden Alarm am Tatort eintreffen, um so den "unschuldigen Verbrechern" genug Zeit zu geben mit der Beute zu entkommen
§3 Solltet ihr dennoch in eine "Notsituation" geraten, ruft erst gar nicht um Verstärkung, weil dann sowieso für die Kollegen automatisch §1 und §2 zum Einsatz kommt...
Also meine Herrn der Exekutive, ich hoffe wir haben uns verstanden!! *ggg
Gerd1968, 12. 03. '10 12:09
Re: Neues Polizeigesetz vom März 2010 !!!
Ich weiß nicht, ob der Verfasser des Polizeigesetzes die Volksschule schon verlassen hat, oder sich noch immer darin befindet. Noch mehr Schwachsinn auf einmal ist ja nicht zu ertragen.
Ich wünsche Dir einmal die gleiche Situation, wo es um Dein Leben geht und dann schauen wir ob Du Dein Gesetz noch Aufrecht erhalten möchtest.
günza, 11. 03. '10 11:45
Zelle
Bei einem Schuldspruch sollten die den Polizisten gleich zu den überlebenden Eibrecher in die Zelle setzten. Naja so lange wie der Polizist muss der ja gar nicht sitzen. Vielleicht kann er den Polizisten aber auf Einbruch schulen, den der kann ja anschließen sowieso nur noch so etwas machen. Überhaupt wenn er ja eh weiß, dass seine Kollegen erst Stunden nach dem Alarm am Einsatzort sein werden. Ha, echt super, dann braucht sich keiner mehr was um die Öffnungszeiten kümmern. Und alles ist gratis.
Bananenbiager, 11. 03. '10 11:37
Eigenartig
Was versteh ich nicht daran? Ein von der Republik (also von uns) eingesetztes Organ macht das wozu er den Auftrag hat. Uns vor Verbrechern so gut wie möglich zu schützen. Das hat er getan. NIcht mehr und nicht weniger. Aber wie immer, das "arme" Opfer ist ja so berücksichtigungswürdig,- war ja erst 14 Jahre und dann kommt einer und erschießt ihn. Seine schon bis dahin mehr als zweifelhafte Karriere ist zerstört...
Und einer der die Auffassung des Rechtsstaates vertritt muss sich nun dafür auch noch verantworten und wird als weiß Gott was hingestellt.
Ich find das sehr eigenartig, aber wie man auch bei den 2 Räubern gesehen hat,- klagen den Security wegen Körperverletzung - klar warum werden auch Banken oder Supermärkte überwacht und nicht einfach den Verbrechern mit einem Butler die Türen geöffnet^^
voice_88, 11. 03. '10 15:16
Re: Eigenartig
naja, vielleicht sollte dein Sohn ein mal in falsche Kreise kommen und bei so einem Blödsinn mitmachen. Mal sehen ob du dann die selbe Meinung vertritts wenn ein Polizist die Waffe zieht und schießt bevor er sein Gehirn benutzt. Den Fehler macht jeder einmal. Und mit einem Einbruch in einen Supermarkt gefährtet man nur seine Zukunft aber nicht das Leben von irgend jemanden. Vollkommen überzogene Reaktion des Polizisten. Aber mal sehen, ich war ja nicht dabei. Da steht Aussage gegen Aussage.
Kongolese, 11. 03. '10 17:48
Re: Eigenartig
@Bananenbiager
Ein Polizist darf in Dienstausübung zur Waffe greifen wenn eine Notwehrsituation vorhanden ist. An diese Vorschrift resp. Gesetz muss sich die Plolizei halten. Wenn nicht, dann sind sie Gesetzesbrecher.
"Uns" vor Verbrechen zu schützen, ist die Aufgabe der Polizei. Dafür werden sie auch bezahlt. Nur bedeutet dieses "beschützen" nicht, dass jeder Polizist machen darf was er will nur um uns damit beschützen zu wollen. Weil würde jeder Polizist gleich zur Waffe greifen, dann werden wir damit nicht beschützt, sondern sind schutzlos.
Gibt es in einem Wirtshaus eine Schlägerei und die Polizei wirf angefordert, darf dann ein Polizist individuell entscheiden ob er in die Rangelei reinschießen soll?
Bananenbiager, 11. 03. '10 18:01
Re: Eigenartig
@kongolese
tja wenn man sich die Zeit für seine Kinder nimmt ist es halt so das sie nicht in "falsche" Kreise kommen. Ich hab auch einen Sohn der mittlerweile doch etwas älter ist, aber noch keine Straftaten begangen hat. Geschweige denn das er mit 14 gar nicht so lange weggehen gedurft hätte.
Soviel auch mal zum Elternhaus.
Das andere will ich nicht kommentieren, da wir dann vom Eigentlichen abrücken.
Gerd1968, 12. 03. '10 12:17
Re: Eigenartig
Um voice_88 zu kommentieren - vielleicht könnte mein Sohn einmal dabei sein, wer weiß, dass will ich gar nicht abstreiten - aber sicher nicht mit 14 um diese Uhrzeit, denn da ist er hundert prozentig zu Hause - und wenn seine Eltern auf das geschaut hätten, würde er heute auch noch leben.
Du hast schon Recht von wegen Zukunft und nicht Leben riskieren - wenn man aber erwischt wird beim Stehlen und man will es nicht, dann wird sicher auch geschossen, sofern man eine Waffe hat - und das weiß man im finsteren leider nie.
flashbone, 12. 03. '10 15:57
Re: Eigenartig
und wie willst du deinen sohn in der nacht kontrollieren? du schläfst tief und gut und hörst nicht, wie sich dein sohn aus dem hause schleicht.sperrst du ihn in seinem zimmer ein, damit das nicht vorkommt? nimmst du ihm die schlüssel weg?
günza, 11. 03. '10 11:37
Es wird spannend
Also ich bin jetzt schon gespannt, wie das Urteil aussehen wird. Ich denke, dass dem Polizisten erst Stunden später klar wurde, was da passiert war. Ich kann mir schon vorstellen, dass das für den angeschossenen Einbrecher anders war. Der ist ja schon in den Merkur eingestiegen und hat schon lange vorher gewusst was da an diesem Tag abgehen würde. Mit der Polizei hat der eventuell gar nicht so schnell gerechnet. Der Polizist ist aber sicherlich nicht in der früh aufgestanden und hat sich gesagt, dass er heute einen Verbrecher erschießen wird. Sollte der Polizist schuldig gesprochen werden, dann werden in Zukunft viel mehr Menschen Einbrechen gehen. Da zukünftig ja kein vernünftig denkender Polizeibeamter mehr zu einem solchen Einsatz fahren wird ohne einer Spezialeinheit zu rufen.
IronEagle, 11. 03. '10 11:47
Re: Es wird spannend
ja leider, das machen sie schon: ja nicht zu schnell zum Einsatz fahren (und ja nicht zu schnell!), vorher noch einmal Vollgeton und hoffen, dass es ja alle gehört haben. Dann noch kurz im Wagen verweilen, damit man ja keinen Feindkontakt hat.
Und bei der Gesetzeslage verstehe ich sie auch..... (leider)
nur eine kleine Kritik -> auch der Polizist muss in der Früh rechnen, dass er im Laufe seines Dienstes zu einem "Bruch" gerufen wird.
War-Lord, 11. 03. '10 10:55
Und was bitte schon ist daran nicht ein "gstandener Polizist"??
Ich frage mich wirklich wer diesen Artikel bei NEWS verfasst hat??!! Soll das eine Hetzkampagne gegen den Polizisten werden?? Was ist daran ungewöhnlich wenn du als Polizist einen niedergeschossen hast und der verstorben ist, dass du die nächsten 2 Tage unter "Schock" stehst?? Es wäre ja schlimmer, wenn ihn das nicht mitgenommen hätte...das würde von Gefühlskälte sprechen, wie sie bei einem Killer vorkommen würde!! Also will man jetzt seine betroffene Reaktion über den Tod des Einbrechers gegen ihn auslegen oder wie?? Mich würde das eher stutzig machen, wenn der gefuhlskalt geblieben wäre und nächsten Tag schon wieder den Dienst versehen hätte!!!...Gegenfrage: Wieviele Leute hat der schon erschossen, der behauptet hat er wirkte nicht wie ein "gstandener Polizist"??