Montag, 8. März 2010

Assistenzeinsatz hat nur geringe Wirkung:
Beitrag zur Sicherheit laut RH nur marginal

  • Beitrag zur Verbrechensaufklärung nur bei 0,53%
  • 29,3 Millionen Euro Kosten für 70 Strafanzeigen

Der Assistenzeinsatz des Bundesheers hat nur eine marginale Wirkung auf die Sicherheit im östlichen Grenzraum. Dies geht aus dem einem aktuellen Rechnungshofbericht hervor. Die Soldaten, die seit dem Fall der Schengen-Grenze über keinerlei Befugnisse verfügen, haben demnach einen Beitrag zur Klärung von Delikten von nicht einmal einem Prozent geleistet.

Der Einsatz verursachte in den ersten 16 Monaten 29,3 Millionen Euro an Zusatzkosten. Die Prüfung ergab zudem, dass durch den Assistenzeinsatz Grundwehrdiener ein Drittel der vorgesehenen Basisausbildung verlieren.

Dennoch sprachen sich sowohl die ÖVP als auch die SPÖ im Burgenland dafür aus, den Assistenzeinsatz vorerst weiter beizubehalten. Nach dem Jahr 2010 werde es sehr wohl Alternativgen geben.

In den ersten 16 Monaten von Ende 2007 bis Ende April 2009 verursachte der Assistenzeinsatz zusätzliche Kosten von 29,3 Mio. Euro. Ganze 20,2 Mio. Euro davon waren nur Personalaufwendungen. Dabei handelt es sich lediglich um die einsatzbezogenen Vergütungen, also um Zulagen. Die Grundbezüge der Bediensteten sind nicht mitgerechnet. Für dieses Geld könnten 270 Exekutivbeamte beschäftigt werden.

Nur 70 Strafanzeigen
Die durchschnittlichen Mehrkosten für das Personal betrugen pro Person und Tag rund 55 Euro, die höchsten sogar 400 Euro. Diese Kostenaufstellung widerspricht im übrigen der Darstellung des Verteidigungsministeriums, wonach der Assistenzeinsatz Mehrkosten in der Höhe von nur rund 12 Mio. Euro jährlich versuche. Die RH-Prüfung ergibt nämlich 22 Mio. Euro an Jahreszusatzkosten.

Dem gegebüber steht ein Beitrag der Assistenztruppen zur Aufklärungsrate im Einsatzgebiet von gerade 0,53 Prozent. Insgesamt führten die Meldungen der Soldaten, die ja lediglich beobachten dürfen, zu 70 Strafanzeigen, davon 60 wegen (Einbruchs-)Diebstählen und Sachbeschädigungen. Die Gesamtzahl der angezeigten Fälle in diesem Zeitraum lag jedoch bei 11.361.

Der neu vorliegende RH-Bericht bestätigt auch, dass durch den Assistenzeinsatz Grundwehrdiener um einen Teil der Ausbildung umfallen. Für Rekruten im Grenzraum entfällt der letzte von drei Schritten der Basisausbildung. Konkret entgeht den Soldaten in diesem dritten Abschnitt im Ausmaß von zehn Wochen die "waffenspezifische Ausbildung im Organisationselement (z. B. Jägertruppe) mit vorbereitender Kaderausbildung". (apa/red)

8.3.2010 12:26