Urteil im Prozess um die A22-Karambolage:
Autolenker ist schuldig gesprochen worden
- Drei Monate bedingt wegen fahrlässiger Tötung
- Verfahren gegen Heeres-Angehörige wurde vertagt

Im Prozess um die tödliche Massenkarambolage auf der A22 im vergangenen Jänner ist der angeklagte Autofahrer am Landesgericht Korneuburg schuldig gesprochen worden. Der 64-Jährige wurde - nicht rechtskräftig - wegen fahrlässiger Tötung und schwerer bzw. leichter Körperverletzung, zu der er sich eingangs schuldig bekannt hatte, zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Staatsanwalt Friedrich Köhl erinnerte in seinem Schlussvortrag daran, dass das Beweisverfahren eine Annäherungsgeschwindigkeit von etwa 120 km/h an die in eine Nebelwolke gehüllte Unfallstelle ergeben hatte. Durch den Anprall gegen den Wagen der Tschechin, die dabei getötet wurde, wurde ihr Fahrzeug gegen ein weiteres geschleudert, weitere Personen wurden verletzt. Anwalt Manfred Ainedter hatte plädiert, die Anklage der besonders gefährlichen Verhältnisse fallen zu lassen.
Richter Gernot Braitenberg-Zennenberg verwies neben der Unbescholtenheit des Beschuldigten darauf, dass alle an der Karambolage Beteiligten Schwierigkeiten hatten, die - durch welchen Nebel auch immer ausgelöste - gefährliche Situation zu bewältigen. Köhl gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen die ebenfalls angeklagten Bundesheer-Angehörigen wurde zur Einholung weiterer Gutachten vertagt. (apa/red)
