Donnerstag, 4. März 2010

Verlogene Empörung: Markus R. Leeb
über die Pflicht von Aufsichtsräten

  • Aufsichtsräte sollen Vorstandsverträge erklären
  • Kommentar: Was ist Ihre MEINUNG zu dem Thema?

Empörung rauscht durch den Blätterwald. Es geht um Topmanager, deren laufende Verträge gekündigt werden. Tatsächlich klingt es nach einem Lottosechser für Franz Pinkl, der im April letzten Jahres als Chef der Volksbanken AG gehen musste und schon im Juni als neuer Boss der schwer angeschlagenen Hypo Group Alpe Adria wieder zu Topmanager- Ehren kam. Nun, nach der Verstaatlichung, wird ein neuer Vorstand für die Hypo gesucht. Pinkl, der einen Vertrag bis 2014 hat, soll eine Abfertigung in Höhe von über vier Millionen Euro zustehen.

Als aktuell zweites Beispiel gilt Flughafen- Vorstand Herbert Kaufmann, der ausscheiden soll. Ihm würde mindestens die vereinbarte Gage von jährlich 430.000 Euro bis zum Vertragsende 2014 zustehen. Was ich an dieser Diskussion verlogen finde, ist das Bashing der betroffenen Manager. Denn diese haben sich die Verträge nicht selbst genehmigt, sondern wurden – in diesen Fällen von Aufsichtsräten – bestellt. Dort sitzen die Verantwortlichen für diese Topgagen. Diese Aufsichtsräte sollten vor den Vorhang und erklären, warum sie diese Verträge geschlossen haben. Warum das nötig war, würde mich sehr interessieren. Und noch eines: Selbst mit Topmanagern kann man verhandeln. Schon so manche Abfertigung wurde kräftig reduziert.

Markus R. Leeb

leeb.markus@news.at

4.3.2010 09:40
brabus, 05. 03. '10 11:48
Aufsichtsräte und Verträge
Solange solche Verträge kein Steuergeld beanspruchen oder auf Kosten der Mitarbeiter einer solchen Firma gehen (Kündigungen um die Kosten wieder einzusparen) ist es Sache der Aufsichtsräte. In dem Moment wo aber Dritte davon betroffen sind sollten diese Aufsichträte voll und ganz persönlich dafür haften - schliesslich haben sie die Aufsichtspflicht zu wahren .....