"Töchter" dürfen in unsere Bundeshymne:
Umstrittene Textzeile ist gesetzeskonform
- Gericht lehnt Antrag auf Einstweilige Verfügung ab
- Stürmer singt neue Version für Unterrichtsministerium

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·"Töchter" dürfen in unsere Bundeshymne
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Das Handelsgericht Wien hat nichts gegen Töchter in der österreichischen Bundeshymne. Das Gericht hat einen Antrag der Erben der Autorin Paula von Preradovic sowie des Sessler-Verlags auf Einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Preradovic' Rechtsnachfolger hatten versucht, eine Kampagne des Unterrichtsministeriums zu stoppen, in der Christina Stürmer in der Hymne Söhne und Töchter besingt.
Begründung der Richterin: Die Autorin habe damals ihre Urheberrechte an den Staat abgetreten und im Rahmen des Werknutzungsrechts sei die Änderung zulässig und "schadet nicht", geht aus dem Beschluss hervor. Sesslers Rechtsvertreter Georg Zanger kündigte Rekurs an, bestätigte er entsprechende Medienberichte.
Die entsprechenden Radio- und Fernsehspots der Werbeagentur Lowe GGK sind für das Wiener Handelsgericht "gesetzeskonform", weshalb ein Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung abgewiesen wurde, mit dem Fritz Molden, der Sohn der Textdichterin Paula von Preradovic, und der Sessler-Verlag, der die Preradovic-Erben in Urheberrechtsfragen betreut, die weitere Ausstrahlung der Spots mit der Neuinterpretation verbieten wollten.
Für das Handelsgericht ist aus der umstrittenen Textzeile keine Urheberrechtsverletzung ableitbar. "Das Geschlechterverständnis hat sich in den über 60 Jahren seit der Schaffung des Textes der Bundeshymne dahingehend verändert, dass nicht mehr der Begriff Österreicher auch für Österreicherinnen steht, nicht mehr der Begriff Bürger auch für Bürgerinnen steht, sondern, dass Bürgerinnen und Bürger bzw. Österreicherinnen und Österreicher, wie auch bei allen Ansprachen des Bundespräsidenten in den letzten Jahren festzustellen ist, gleichberechtigt nebeneinander genannt werden", ist dem Gerichtsbeschluss zu entnehmen.
(apa/red)
