Fischers Feuermauer gegen die Nazi-Zeit:
"Klarer Trennstrich zu dem, was vorher war"
- Bundespräsident kontert Konkurrentin Rosenkranz
- NS-Verbotsgesetz liefere Beitrag zur Abgrenzung

·Rosenkranz und ihre Distanz zur NS-Zeit
Hofburg-Kandidatin mit eidesstattlicher Erklärung
·Von Verbotsgesetzen und Neonazi-Geistern
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·Fischers Feuermauer
gegen die Nazi-Zeit
Bundespräsident kontert
Gegnerin Rosenkranz
·Geht der Schuss der FPÖ nach hinten los?
Experte: Rosenkranz könnte Fischer nützen
Bundespräsident Heinz Fischer hat sich erstmals zu seiner Gegnerin im Wahlkampf um die Hofburg, Barbara Rosenkranz, zumindest indirekt geäußert. Zum Vorstoß der FPÖ-Präsidentschaftsskandidatin, die das NS-Verbotsgesetz aufheben will, meinte Fischer: "Jemand, der sich zur Zweiten Republik bekennt, kann das, was während des Zweiten Weltkrieges passiert ist, weder gutheißen, noch lobpreisen, noch verherrlichen." Fischer will daher eine "Feuermauer" errichten.
"Man muss Zeugnis ablegen, für die Geschichte unseres Landes", für das, was sich ereignet habe, im Guten und im Schlechten und das 20. Jahrhundert sei reich an Beispielen dafür, erklärte Fischer bei einer Rede an der Universität Klagenfurt aus Anlass einer Promotion "sub auspiciis praesidentis". Er sei "stolz auf die Geschichte der Zweiten Republik und stolz auf den Weg, der aus den Trümmern der Nachkriegszeit", hin zu einem Land, das seinen Platz gefunden hat, geführt habe. "Ich fühle mich verpflichtet, einen klaren Trennstrich - eine Feuermauer - zu errichten, gegenüber dem, was vorher war", sagte Fischer.
Er betrachte das Verbotsgesetz als Beitrag zu dieser Klarheit. "Es ist nicht so, dass es verboten wurde, eine harmlose Diskussion zu führen", so Fischer. Verboten worden seien die NSDAP, die SA, die SS und daran angelehnte Organisationen. Verboten sei auch die Neuerrichtung solcher Vereinigungen, das dritte Verbot besage, dass man keine derartigen Handlungen setzen dürfe und "das vierte Verbot bedeutet, dass man die Verbrechen, die während des Nationalsozialismus geschehen sind, nicht gutheißen oder verharmlosen darf", erklärte Fischer. (apa/red)
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