Mittwoch, 3. März 2010

Damit Sie auch ja nichts versäumen ...: Alle
wichtigen Termine der Präsidentenwahl '10

  • Wählerverzeichnisse sind erst am 19. April fix
  • Neues Staatsoberhaupt wird am 8. Juli angelobt

Seit 2. Februar ist die Bundespräsidentenwahl ausgeschrieben, seit 2. März kann man Unterstützungserklärungen sammeln. Der Wahlkalender ist fast der selbe wie bei der Wahl 2004 - weil ja der Wahltag, der 25. April, der selbe ist. Die Termine des Wahlkalenders gibt das Bundespräsidentenwahlgesetz in Verbindung mit der Nationalratswahlordnung vor.

Für die Frage, wer bei dieser Wahl antritt, sind zwei Termine wichtig: Der Stichtag - der 2. März -, ab dem die nötigen 6.000 Unterstützungserklärungen gesammelt werden können. Zeit dafür ist bis zum 26. März, jeder Kandidat, auch der amtierende Bundespräsident, muss die Unterschriften spätestens an diesem Palmfreitag um 17.00 Uhr bei der Bundeswahlbehörde einreichen. Nach eingehender Prüfung und allfälligen Nachbesserung veröffentlicht die Bundeswahlbehörde am 1. April - das ist heuer der Gründonnerstag - die abgeschlossenen Wahlvorschläge. Dann können die Stimmzettel gedruckt werden.

Wer Unterstützungserklärungen abgeben darf, steht mit dem Stichtag, dem 2. März, fest: Denn gültig sind nur Unterschriften von Personen, die am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen und wahlberechtigt sind.

Mit dem Stichtag entscheidet sich überdies, in welcher Gemeinde eine Stimme abgegeben werden darf bzw. zugerechnet wird. Wer nach dem 2. März übersiedelt, kann am neuen Wohnort nur per Wahlkarte bzw. Briefwahl wählen.

Wählerverzeichnisse ab 19. April fix
Die Wählerverzeichnisse sind mit dem Stichtag allerdings noch nicht endgültig. Denn zur Korrektur falscher Eintragungen wird ein Reklamationsverfahren durchgeführt. Dafür werden die Wählerevidenzen (in größeren Gemeinden ab 23. März, in kleineren ab 26. März) zur Einsichtnahme aufgelegt. Gegen falsche Eintragungen (oder auch Nicht-Eintragungen) kann Einspruch und allenfalls auch Berufung erhoben werden. Am 19. April werden die Wählerverzeichnisse definitiv abgeschlossen, dann steht auch die Zahl der Wahlberechtigten fest.

Eine Vorbereitung für die Bundespräsidentenwahl können Wahlberechtigte schon jetzt treffen: Seit der Ausschreibung der Wahl am 2. Februar können bereits Wahlkarten - die auch für die Briefwahl nötig sind - beantragt werden. Dafür ist aber auch noch reichlich Zeit: Denn bis zum Mittwoch vor der Wahl, also bis 21. April, können die Wahlkarten schriftlich und bis 23. April mündlich beantragt werden.

Wahlberechtigte, die vom Ausland aus abstimmen wollen, sollten allerdings nicht bis zum Ende der Frist warten. Denn gültig sind nur Briefwahlstimmen, die spätestens am Freitag, den 30. April, um 14.00 Uhr bei den Wahlbehörden einlangen. Diese Frist - von fünf Tagen nach der Wahl - ist etwas kürzer als bei den anderen Bundeswahlen (neun Tage nach der Wahl). Der Grund dafür ist, dass bei Bundespräsidentenwahlen ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden muss, wenn im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten über 50 Prozent kam.

Zweiter Durchgang wäre am 16. Mai
Dieser ist am dritten Sonntag nach dem ersten Wahlgang, heuer also am 16. Mai, anzuberaumen. Formal fixiert werden der zweite Wahlgang und die in die engere Wahl gekommenen Bewerber am 5. Mai von der Bundeswahlbehörde. Bei einem zweiten Wahlgang gelten die üblichen Briefwahl-Fristen. Da wäre dann neun Tage nach der Wahl - also am Montag, 24. Mai - Annahmeschluss. In beiden Fällen, bei erstem und zweitem Wahlgang, wird am Dienstag danach ein Zwischenergebnis der Briefwahl ermittelt.

Angelobt wird der neue (oder eventuell alte) Bundespräsident schließlich am 8. Juli, wenn um 10.00 Uhr die Bundesversammlung zusammentritt.

(apa/red)

3.3.2010 11:24