Donnerstag, 25. Februar 2010

Zu lange Wartezeiten auf das Pflegegeld:
RH empfiehlt Straffung zuständiger Träger

  • Antragssteller müssen sich bis zu 4 Monate gedulden
  • Seniorenvertreter: "Unzumutbar und unmenschlich"

Das Sozialministerium sieht sich durch den Rechnungshofbericht, der allgemein zu lange Verfahren bei der Zuerkennung kritisiert, bestätigt. Aus dem Bericht gehe hervor, dass die Träger im Bereich der eigenen Kompetenz am schnellsten sind, hieß es am Donnerstag. Die eigene Vorgabe bleibe eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 60 Tagen, damit liege man deutlich unter jener des RH mit 90 Tagen.

Zur vom Rechnungshof empfohlenen Straffung der Anzahl der zuständigen Träger merkte das Ministerium an, dass im letzten Jahr bereits eine Reduktion durchgeführt wurde. Ziel sei ein One-stop-Prinzip, sodass nur eine Stelle für Pension und Pflegegeld zuständig ist

Seniorenvertreter von SPÖ und ÖVP reagierten auf den Rechnungshofbericht kritisch. "Es muss alles unternommen werden, damit das Einstufungsverfahren für das Pflegegeld schneller und effizienter wird", forderte Pensionistenverbands-Präsident Blecha. Wartezeiten von bis zu viereinhalb Monaten seien "unzumutbar und unmenschlich". Auch Seniorenbund-Obmann Khol kritisierte diesen Umstand: "17 Jahre nach Einführung des Pflegegeldes ist es leider noch immer nicht gleich, ob Sie in Wien oder Vorarlberg leben und wer ihr Arbeitgeber war oder ist."

Nun bestätige sich der Verdacht, dass die gezielten Verschleppungen der Pflegegeldverfahren ein "gängiges Prinzip" in Österreich seien, meinte BZÖ-Rechnungshofsprecher Gerald Grosz. "Die Praxis der Gewährung des Pflegegeldes muss dringend reformiert werden", forderte auch der freiheitliche Vize-Parteichef Norbert Hofer. Dringenden Reformbedarf sieht auch der Sozialsprecher der Grünen, Karl Öllinger: "280 verschiedene Stellen für die Pflegegeldabwicklung bundesweit", sei einfach zu kostspielig. (apa/red)

25.2.2010 15:39
Maika, 26. 02. '10 11:04
Unmenschlich und unwürdig ...
Größte Schwierigkeiten bei Beantragung und Einstufung des Pflegegeldes. Ich weiß wovon ich rede, betreue seit mehr als 7 Jahren zwei Plegefälle in der Familie.
Patient hatte Stufe 6 (Alzheimer-Demenz)
Als er sich nur mehr mit dem Rollstuhl herumschieben lassen mußte,
Inkontinent war, schon lange unfähig allein zu leben, wurde zurückgestuft auf Pflegestufe 5. Begründung: "Die Pflege sei jetzt einfacher, da der Patient nicht mehr davonlaufen kann!"
Beim zweiten Fall mußte ich sogar gerichtlich Einspruch erheben bezüglich Erhöhung des Geldes. Wurde dann von Stufe 2 auf Stufe 4 erhöht, dann auf Stufe 5.
Kurz darauf ist der Patient verstorben!
Es ist unmenschlich den Kranken gegenüber und für die Angehörigen unwürdig,
als Bittsteller von einem zum anderen laufen zu müssen!!