Ist Graf bald sein Präsidentenamt los?
ÖVP mit Abwahlmodell für hohe Amtsträger
- Verschärfungen sollen auch für Volksanwälte gelten
- ÖVP-Klubobmann Kopf: "Es gibt keinen Anlassfall"
·Hohe Amtsträger
(noch) fest im Sattel
Jetzige Situation und mögliche Änderungen
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Die ÖVP unternimmt einen neuerlichen Anlauf bei der Abwahl hoher Amtsträger. Klubobmann Kopf und der Zweite Nationalratspräsident Neugebauer präsentierten ein Modell, das insbesondere Verschärfungen bei Nationalratspräsidenten und -abgeordneten vorsieht. Dass Neugebauers Präsidiumskollege Graf Anlassfall für den Vorstoß sein könnte, stritt Kopf zwar ab, doch könnte die Realisierung des Modells durchaus auch Auswirkungen auf den umstrittenen FPÖ-Politiker haben.
Derzeit ist keine Abwahlmöglichkeit für den Nationalratspräsidenten vorgesehen, was die ÖVP ändern will. Ein Vorschlag war bereits im vergangenen Jahr präsentiert worden, er fand aber keine Mehrheit. Damals war eine Anklage vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat vorgesehen, sollte der Amtsträger analog zur Verantwortung des Bundespräsidenten die Bundesverfassung verletzt haben. Nun solle eine Freiheitsstrafe für jedwede strafbare Handlung auf jeden Fall zum Amtsverlust führen, dieselben Regeln würden auch für den Bundesratspräsidenten gelten.
Verschärfungen soll es laut ÖVP auch für die Nationalratsabgeordneten geben - im Sinne der Regeln für den öffentlichen Dienst. So solle sich auch hier der Nationalrat an den VfGH wenden können, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlich strafbaren Handlung vorliegt. Ein Mandatsverlust würde dann in Kraft treten, wenn die verhängte Freiheitsstrafe entweder ein Jahr oder eine unbedingte Strafe sechs Monate übersteigt.
Auch Volksanwälte betroffen
Die Volksanwälte, die derzeit nicht abwählbar sind, sollen mit dem Präsidenten des Rechnungshofs gleichgestellt werden: Hier soll es laut ÖVP-Vorschlag eine Anklage vor dem VfGH auf Beschluss des Nationalrates geben bei einer "durch die Amtstätigkeit erfolgten schuldhaften Gesetzesverletzung".
Dass der Dritte Nationalratspräsident Graf Grund für die neuesten ÖVP-Ideen zur Abwahl hoher Amtsträger sein könnte, bestritt Kopf zumindest teilweise. "Es gibt keinen Anlassfall aber doch das eine oder andere Signal."
(apa/red)
