Ein Staatsanwalt zeigt Zähne
- KURT KUCH zum Vorgehen der Staatsanwaltschaft
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Die Staatsanwaltschaft Wien hat in der Buwog-Affäre brillant agiert. So können selbst mächtige Polit-Netzwerke geknackt werden.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat in den letzten Monaten leider oft mit gutem Grund viel Kritik einstecken müssen: Die politische Abteilung wurde von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner aufgelöst (oder umbenannt, wie Kritiker bemängeln), eine umfassende Anzeige gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser wurde vergessen, gegen einen Staatsanwalt ermittelt die Linzer Justiz, ein anderer Staatsanwalt wurde unter wenig ruhmreichen Umständen in die Pension verabschiedet.
Doch die Staatsanwaltschaft Wien kann auch anders: Sie beweist gerade, dass sie sehr wohl in der Lage ist, auch gegen einflussreiche Prominente aus Wirtschaft und Politik mit der nötigen Konsequenz und Hartnäckigkeit zu ermitteln.
Ein genialer Schachzug. Staatsanwalt Gerald Denk führt das jetzt in geradezu genialer Weise vor: In der Affäre rund um die Provisionszahlungen bei der Privatisierung der Buwog wurde zu Jahresbeginn aufgrund der polizeilichen Ermittlungen klar, dass Ende Jänner zahlreiche Hausdurchsuchungen stattfinden werden müssen, um zu brauchbaren Ergebnissen zu kommen. Vor diesem Hintergrund beantragte Denk schon Mitte Jänner bei Gericht die Genehmigung von zahlreichen Telefonüberwachungen just bei jenen Personen, bei denen die Hausdurchsuchungen stattfinden würden.
Als die Ermittler am 26. Jänner überraschend beim einflussreichen Immobilienmakler Ernst Plech und an 14 anderen Orten in Österreich und Liechtenstein einmarschierten, wurden die Telefone von acht Verdächtigen bereits seit sechs Tagen abgehört. Bis zum 10. Februar dauerte diese Rund-um-die- Uhr-Überwachung an. Taktisch war das eine perfekte Inszenierung: Die nichts ahnenden Betroffenen wurden überfallsartig aufgescheucht und deren nachfolgende Kommunikation und ihre Bewegungsprofile aufgezeichnet.
Glückwunsch. So und nicht anders können verschworene Netzwerke aufgebrochen werden.
Übrigens: Was bei den aufgezeichneten Telefonaten besprochen wurde, wird die Öffentlichkeit nicht so schnell oder möglicherweise gar nicht erfahren: Die Veröffentlichung der Inhalte vor einer öffentlichen Hauptverhandlung ist in Österreich verboten.
